Mit diesem soll das Halten oder Zurschaustellen von Tieren bestimmter wildlebender Tierarten an wechselnden Orten, also in Zirkussen, gesetzlich verboten werden. Dies betrifft Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten und Robben.
Mit diesem soll das Halten oder Zurschaustellen von Tieren bestimmter wildlebender Tierarten an wechselnden Orten, also in Zirkussen, gesetzlich verboten werden.
Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob es diesbezüglich Überlegungen im BMF gibt. Ich bitte Sie, Ihre Frage an das BMF zu richten.
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Unmut gut verstehen, Sie haben aber sicher Verständnis dafür, dass ich mich zum Abstimmungsprozess zum Gesetzentwurf für eine amtsangemessene Alimentation innerhalb der Bundesregierung an dieser Stelle nicht äußern möchte.
Meine Antwort hat nach wie vor Bestand, es wird nicht mehr lange dauern.
. Leider kann ich ihre Argumentation nicht nachvollziehen.

