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Frage von Claus-Dieter D. •

Wie stehen Sie zur Maskenpflicht? Geht Gemeinwohl immer vor Eigenwohl?

Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass an Plätzen, an denen eine erhöhte Infektionsgefahr besteht, für Bürger Schutzeinrichtungen vorgeschrieben sind, die eine mögliche zusätzliche Kontamination des Platzes durch einen möglicherweise infizierten Bürger verringern, dem gesunden Bürger jedoch nur einen geringwertigen Infektionsschutz am möglicherweise kontaminierten Platz bieten.
Das Problem: Maskenpflicht, eine „medizinische Maske“, schützt die Umgebung ein wenig (ca. 50%) (im OP: schützt den Patienten), aber nicht den Träger (schlechter 30%). Eine „FFP3 Ventilmaske“ schützt den Träger (besser als 99%), aber nicht die Umgebung, deshalb verboten bzw. keine zulässige MNB, auch nicht für Kinder in Schulen.
Daten: FFP2 ohne Ventil (94%-8% Leckage) sind bekannt - das Grundsatzproblem ist der Artikel 2: körperliche Unversehrtheit des Einzelnen Bürgers.

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