Wird im Zuge der Abschaffung des § 10 Abs. 3 StAG (Turbo-Einbürgerung) eine Übergangsregelung für bereits gestellte Anträge vorgesehen?
Ich bin in Deutschland geboren, habe das Bundesgebiet im Alter von neun Jahren verlassen, anschließend zehn Jahre in anderen EU-Mitgliedstaaten gearbeitet und bin derzeit im Außendienst der in IT-Branche tätig.
Derzeit bin ich im Außendienst der IT-Branche tätig. Mein Einbürgerungsantrag als besonders integrierte Fachkraft liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt seit mittlerweile zwanzig Monaten unbearbeitet vor.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob für Fälle wie meinen, die sich bereits in der Bearbeitung bzw. Warteschleife befinden, eine Übergangsregelung vorgesehen ist.
Sehr geehrter H. S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zu meinem großen Missfallen ist im Zuge der Abschaffung keine Übergangsregelung seitens des Gesetzgebers eingerichtet worden. Damit fallen Menschen, die sich bereits in das Verfahren begeben hatten aus diesem wieder heraus. Die Linke hält die Abschaffung durch die Bundesregierung für einen absoluten Rückschritt und ein fatales Signal. Darüber hinaus halten wir eine Einbürgerung, die abhängig vom Einkommen beschieden wird für falsch und haben dem damaligen Vorhaben der Regierung einen Antrag beigelegt den Sie unter https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100587.pdf einsehen können.


