Fragen und Antworten
Bayern legt traditionell großen Wert auf das bewährte Staatsexamenssystem und die Qualitätssicherung durch klar strukturierte Studiengänge
Nach der aktuellen Rechtslage in Bayern ist ein sogenannter „integrierter Bachelor“, der automatisch ohne eigenständigen Studiengang verliehen wird, nicht vorgesehen. Gleichzeitig besteht bereits heute die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss mit rechtswissenschaftlichem Bezug zu erwerben.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf nicht aufgeweicht werden, ein verpflichtendes „Client-Side-Scanning“ kommt für uns nicht infrage.

