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Jochen Kohler
CSU
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Frage von Melissa U. •

Was ist der Sinn und Zweck eines integrierten Jura-Bachelors? Warum wird der integrierte Jura-Bachelor in zahlreichen Bundesländern vorgesehen aber nicht in Bayern?

Sehr geehrter Herr Kohler,

ich möchte mein Bundesland nicht wechseln. Wer die Voraussetzungen zur Examenszulassung erfüllt, hat bereits bewiesen, dass er oder sie wissenschaftlich arbeiten und juristisch denken kann. Ein akademischer Abschluss ist konsequent (Näheres dazu können Sie auch einer weiteren Petition entnehmen: https://www.change.org/p/schaffen-sie-einen-integrierten-jura-bachelor-f%C3%BCr-alle-studierenden).

Ich bitte Sie, sich innerhalb der CSU intensiver mit der ersten Frage auseinanderzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

eine weitere Studierende der Rechtswissenschaften aus Bayern

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die klar formulierte Position.

Der Sinn eines integrierten Bachelor of Laws wird von Befürwortern vor allem darin gesehen, Studierenden bereits vor dem Staatsexamen einen ersten akademischen Abschluss zu ermöglichen. Das kann den Druck im Studium reduzieren und bietet insbesondere denjenigen eine zusätzliche Perspektive, die das Examen nicht erfolgreich abschließen.

Gleichzeitig gibt es aus meiner Sicht – und auch nach Bewertung der zuständigen Ministerien – gewichtige Gründe, diesen Weg in Bayern derzeit nicht zu gehen. Ein Bachelorabschluss setzt nach geltendem Hochschulrecht grundsätzlich ein eigenständiges, akkreditiertes Studium mit klar definiertem Qualifikationsziel voraus. Ein „automatisch“ verliehener Abschluss ohne eigenes Studienprogramm würde diese Systematik durchbrechen und könnte die Vergleichbarkeit und Wertigkeit bestehender Bachelorabschlüsse beeinträchtigen.

Hinzu kommt: In Bayern existieren bereits heute zahlreiche Bachelorstudiengänge mit juristischen Inhalten, die gezielt als Ergänzung oder Alternative zum klassischen Jurastudium ausgestaltet sind. Dort können auch Leistungen aus dem Staatsexamensstudium angerechnet werden. Damit besteht bereits jetzt die Möglichkeit, einen anerkannten akademischen Abschluss zu erwerben.

Warum andere Bundesländer hier andere Wege gehen, hängt vor allem mit unterschiedlichen rechtspolitischen Bewertungen zusammen. Bayern legt traditionell großen Wert auf das bewährte Staatsexamenssystem und die Qualitätssicherung durch klar strukturierte Studiengänge.

Unabhängig davon nehme ich Ihre Argumente sehr ernst. Die Frage, wie wir Studierende im Jurastudium bestmöglich unterstützen, bleibt berechtigt – und wird auch weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Kohler, MdL

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