
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Antwort-Ranking 2025:
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Die konkrete Entscheidung, ob in Nürnberg eine Fläche als Grünfläche erhalten oder für den Straßenbau genutzt wird, liegt in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung und des Stadtrats.
Der Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach langen Verfahren inzwischen höchstgerichtlich bestätigt, sodass es nun gilt, dieses Urteil zu akzeptieren.
Über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts entscheidet ausschließlich der Bundestag beziehungsweise der Bundesrat. Der Bayerische Landtag ist daran nicht beteiligt.
Die CSU-Fraktion sieht in einer pauschalen Beihilfe ein System, das langfristig die klare Trennung und Stabilität der bestehenden Versorgung gefährden könnte
Die „klare Kante gegen die AfD“ bleibt für mich nach wie vor unverändert