Wann wird denn nun endlich das Ladenschlussgesetz in Bayern abgeschafft?
Sehr geehrter Herr Kohler,
grundsätzlich verstehe ich nicht, warum der Staat Geschäften vorschreibt, wann sie zu schließen haben. In den meisten anderen Ländern ist das den Unternehmen freigestellt, und sogar die meisten deutschen Bundesländern haben weniger Verbote als Bayern.
Es hat offenbar keine Folgen für den Arbeitsschutz (für den Arbeitsschutz gibt es sowieso andere Regeln, etwa zu den maximalen Arbeitszeiten, die gerade Ihre Partei sowieso andauernd aufweichen will).
Wenn Menschen aus religiösen Gründen an Sonntagen nicht einkaufen wollen, ist ihnen das ja selbst überlassen, so wie das heute schon Menschen der verschiedensten Religionen mit ihren jeweiligen heiligen Tagen bzw. heiligen Zeiten machen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, religiöse Verbote durchzusetzen von Religionen, denen längst die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr angehört.
Sehr geehrter Her M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Ladenschlussrecht in Bayern – konkret das Bayerisches Ladenschlussgesetz – verfolgt mehrere Ziele, die über eine reine Regulierung von Öffnungszeiten hinausgehen. Im Kern geht es um den Schutz von Beschäftigten, die Sicherung gemeinsamer Ruhezeiten sowie um einen fairen Wettbewerb zwischen großen Ketten und kleineren, inhabergeführten Betrieben.
Ich verstehe Ihren Punkt: Mehr unternehmerische Freiheit wirkt auf den ersten Blick konsequent. Allerdings zeigen Erfahrungen aus stärker liberalisierten Märkten, dass längere Öffnungszeiten häufig nicht zu mehr Umsatz insgesamt führen, sondern vor allem zu einer Verlagerung. Die Folge ist zusätzlicher Druck auf Personal und kleinere Geschäfte, die solche Zeiten wirtschaftlich oft nicht abbilden können.
Ein zentraler Aspekt ist zudem der verfassungsrechtlich geschützte Sonntag. Hier spielt nicht nur Religion eine Rolle, sondern auch der gesellschaftliche Gedanke eines gemeinsamen Ruhetages. Dieser ist in Deutschland durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht besonders geschützt worden. Es geht also weniger um die Durchsetzung religiöser Vorschriften, sondern um einen strukturellen Rahmen für das gesellschaftliche Zusammenleben.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Anpassungen geben kann. Im Gegenteil: Es wird regelmäßig darüber diskutiert, wie mehr Flexibilität geschaffen werden kann – etwa durch zusätzliche verkaufsoffene Sonntage oder erweiterte Öffnungszeiten an Werktagen, ohne den Grundsatz des Schutzes von Beschäftigten und des Sonntags aufzugeben.
Eine vollständige Abschaffung des Ladenschlussgesetzes ist derzeit politisch nicht absehbar. Der Ansatz der CSU ist vielmehr, einen ausgewogenen Rahmen zu erhalten: ausreichend Flexibilität für den Handel, aber gleichzeitig klare Leitplanken zum Schutz von Arbeitnehmern und zur Wahrung gesellschaftlicher Strukturen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Kohler, MdL

