Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU
98 %
58 / 59 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Jürgen S. •

Finden sie es gerecht das Politiker keine rentenbeiträge leisten?

Portrait von Joachim Herrmann
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie kritisch die Altersversorgung von Berufspolitikern hinterfragen und damit an die auf Bundesebene laufende Debatte über eine Reform ihrer Altersversorgung anknüpfen. Zur Frage der Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung wurden in der Vergangenheit bereits Anträge in den Bundestag eingebracht. Experten zu Folge würde dies aber zu keiner langfristigen Verbesserung führen. Der Schritt wäre mit hohen Folgekosten verbunden und somit bloße Symbolpolitik. Für eine Stabilisierung des Systems müssen tragfähige Maßnahmen ergriffen werden, an denen die Bundesregierung aktuell auch mit Hochdruck arbeitet. 

Für Bayerische Landtagsabgeordnete ist die Altersentschädigung in Artikel 12 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) geregelt. Ihnen steht nach ihrem Ausscheiden eine Altersentschädigung zu, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zehn Jahre angehört haben. Ihre Höhe ist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag. Die Altersentschädigung unterliegt – ebenso wie die Altersbezüge vieler anderer Rentner – der vollen Besteuerung und wird mit anderen Einkünften verrechnet. Abgeordnete, die weniger als 10 Jahre den Landtag angehört haben, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU

Weitere Fragen an Joachim Herrmann