Warum bekämpft die Bayrische Regierung mit aller Kraft die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Cannabislegalisierung?
Sehr geehrter Herr Herrmann, Ich verstehe nicht, warum das Nervengift Alkohol selbst von unserem Ministerpräsidenten so verharmlost wird und sie im Gegenzug die Heilpflanze Hanf so verteufeln? Ich würde es vollends verstehen, wenn sie die selben Regeln die sie für Hanf Consum in der Öffentlichkeit mit harter Hand umsetzen auch für Alkohol zügig umsetzen würden. Kein Ausschank, Verkauf und Konsum in der Nähe von Spielplätzen, öffentlichen Plätzen, Gärten, Parks, in Sichtweite von Schulen und natürlich auf Festen für das Volk..(auf gut bayrisch Volksfeste).
Zudem generelles Werbeverbot für Gaststätten die Alkohol ausschenken. Oder noch besser generelles Ausschankvetbot, so kann der Jugendschutz am besten Sichergestellt werd
Abgabe nur noch in geringen Mengen (um Drogenpartys die in Exzessen enden könnten und dem Volkswohl (durch Belastung von Krankenkassen und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und vielen Mehr) Schaden könnten. Zahlen dazu brauche ich Ihnen sicher nicht nennen

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.07.2025, in welcher Sie den Umgang mit Alkohol und Cannabis thematisieren.
Alkohol ist weltweit einer der führenden Risikofaktoren für gesundheitliche Beeinträchtigungen und vorzeitige Sterblichkeit. Gerade für junge Menschen birgt der Konsum von Alkohol besondere Gefahren und kann mit schwerwiegenden körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einhergehen. Einen risikofreien Konsum von Alkohol gibt es medizinisch gesehen nicht. Das Erkrankungsrisiko steigt mit zunehmender Alkoholmenge — insbesondere für Krebs, Alkoholabhängigkeit und Lebererkrankungen und mit starkem episodischen Trinken steigt vor allem das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen, Infektionskrankheiten und Verletzungen. Im Falle von Jugendlichen gilt es zu beachten, dass diese empfindlicher als Erwachsene auf die schädlichen Wirkungen des Alkohols reagieren. Gerade während der Pubertät befindet sich das menschliche Gehirn in einer vulnerablen Reifungsphase.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich daher bereits konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens. Zudem liefert der konsequente Vollzug bestehender rechtlicher Regelungen zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol, die insbesondere das Jugendschutz- und Gaststättengesetz betreffen, einen wichtigen Beitrag zur Alkoholprävention in Bayern. Überdies besteht in Bayern ein umfassendes Angebot an Projekten und Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention, die zum Teil bereits seit vielen Jahren von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) unterstützt, bedarfsgerecht ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Die Staatsregierung hat beispielsweise im Jahr 2024 insgesamt ca. 8,5 Millionen Euro für Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote zur Verfügung gestellt, davon über eine halbe Million Euro speziell für Präventionsmaßnahmen gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die bayerischen Alkoholpräventionsprojekte sind nachhaltig angelegt, evaluiert und solide finanziert. Sie beinhalten bedarfsgerechte Angebote für das gesamte Kindes- und Jugendalter, wie z. B. das Projekt „HaLT — Hart am Limit" und die neue Alkoholpräventionsausstellung „Spaß ohne Punkt und Koma", aber auch für Erwachsene sowie für besondere Gefährdungslagen, wie z. B. die Kampagne „Schwanger? Null Promille!", die 2012 gestartet wurde und sich an Schwangere sowie deren Bezugspersonen richtet. Initiativen wie ELTERNTALK oder der jährlich stattfindende DAK-Plakatwettbewerb „bunt statt blau", für den Staatsministerin Gerlach auch die Schirmherrschaft übernommen hat, tragen ebenfalls zur Sensibilisierung bei. Weitere Projekte und Informationen zum Thema „ Alkohol — nur verantwortungsvoll" finden Sie auf der VVebsite des StMGP unter https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/sucht/alkohol sowie auf der Homepage des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung unter https://www.zpg-bayern.de/alkohol.html.
Die Präventionsbemühungen haben gerade bei den bislang legalen Suchtmitteln Alkohol und Nikotin maßgebliche Erfolge gezeigt.
Daher ist die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke aus meiner Sicht und auch nach Meinung der Bayerischen Staatsregierung ein großer Fehler. Gerade jetzt, da sich Erfolge langjähriger Präventionsarbeit zeigen, wird ohne Not ein weiteres Suchtmittel freigegeben und gerade für Kinder und Jugendliche hierdurch ein falsches Signal gesetzt. Gerne möchte ich Sie auf das Cannabis-Gutachten des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg (Effekte einer Cannabislegalisierung) hinweisen. Das Gutachten zeigt in seiner Analyse von über 160 Studien aus Ländern, in denen Cannabis für Genusszwecke freigegeben wurde, eindeutig, dass als Folge der Legalisierung vor allem eine langfristige Zunahme des Konsums von Cannabis bei Erwachsenen und insbesondere auch bei jungen Menschen begünstigt wird, einschließlich damit einhergehender vielfältiger Probleme.
Wir leben in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Hierzu gehört allerdings auch die Schutzpflicht des Staates gegenüber jedem Einzelnen. Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein gesellschaftliches Gut. Dabei ist es die Aufgabe des Staates, die Gesellschaft und jeden einzelnen Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Gebrauchs von Suchtmitteln zu schützen. Hier wenden wir uns konsequent gegen einen falsch verstandenen Liberalismus im Umgang mit Suchtmitteln, gegen die Aufweichung von rechtlichen Bestimmungen und Nachgiebigkeit gegenüber gesellschaftlichen Trends.
Seien Sie im Umgang mit Suchtmitteln kritisch und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL