Mehr Cyberschutz für elektronische Geräte, können jetzt Häcker nichts mehr anrichten ?
Ob Handy, Fitnesstracker oder smartes Kinderspielzeug – ab dem 1. August gelten in der EU neue Sicherheitsregeln für viele elektronische Geräte, die direkt oder indirekt mit dem Internet verbunden sind. Produkte, die dann neu auf den Markt kommen, müssen nachweisen, dass sie grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Cyberangriffen, Datenmissbrauch und Betrug erfüllen. So soll künftig vertrauliche Kommunikation besser abgesichert werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen den erhöhten Sicherheitsstandard am CE-Kennzeichen erkennen. Die neue Regelung gilt für Hersteller, Importeure und den Handel.
Gruß Silvia K.

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Juli 2025, in der Sie auf die erweiterten Cybersicherheitsanforderungen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2444 zu der Funkanlagen-Richtlinie (Radio Equipment Directive , kurz: RED-Richtlinie, 2014/53/EU) der Europäischen Union (EU) hinweisen.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung gelten ab dem 1. August 2025 in der EU verbesserte Cybersicherheitsstandards für alle neu in Umlauf gebrachten Geräte mit Funkverbindung - etwa über WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk. Betroffen sind nicht nur Smartphones und Tablets, sondern etwa auch smarte Haushaltsgeräte und vernetztes Spielzeug. Hersteller und Händler müssen künftig sicherstellen, dass ihre Produkte wirksam vor Hackerangriffen und Datenmissbrauch geschützt sind. Hinter den neuen Regeln steht das Ziel, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Alltag zu verbessern. Denn immer mehr Geräte haben die obigen Funktechnologien eingebaut und sind quasi ständig online und tauschen Daten aus. Damit das nicht zur Schwachstelle wird, hat die EU gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konkrete Anforderungen zur Verbesserung der Netzwerksicherheit und des Datenschutzes entwickelt.
Ich möchte klarstellen, dass ich als bayerischer Innenminister nicht unmittelbar an den Entscheidungsprozessen des EU-Parlaments und der Kommission beteiligt bin. Die Einhaltung der Verordnung liegt zudem im Verantwortungsbereich der Wirtschaftsakteure (der Hersteller, ggf. der Einführer in die EU und der/die Händler). Gleichwohl nehmen die Bayerische Staatsregierung und ich persönlich die Herausforderungen, die in Zusammenhang mit dem Themenkomplex Cybersicherheit stehen, sehr ernst. Neben dem Schutz vor Gewalt, Verbrechen und Terrorismus, der Gewährleistung der Verfassung sowie dem Bevölkerungsschutz hat sich der Schutz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor Bedrohungen aus dem Cyberraum zu einem essenziellen Bestandteil der inneren Sicherheit entwickelt.
Ich begrüße daher die Aktivitäten der EU zur Verbesserung der Resilienz von netzwerkfähigen Geräten gegen Cyberangriffe. Dieser Security-by-Design-Ansatz alleine reicht jedoch nicht aus. Aufgrund der Entwicklungssprünge - z.B. im Bereich der Künstlichen Intelligenz - sinken die technischen Einstiegshürden für Täter und Tätergruppierungen, was auch zukünftig den Umfang, die Geschwindigkeit und Schlagkraft von Cyberangriffen erhöhen wird. Neben technischen Sicherheitsmaßnahmen ist die Sensibilisierung für Cyberbedrohungen daher ein wichtiger Bestandteil unseres umfassenden Sicherheitskonzepts, das sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen vor Cyberangriffen schützen soll. Die bayerischen Sicherheitsbehörden ergreifen hierzu umfassende Präventionsmaßnahmen, um Sicherheitsrisiken im Cyberraum durch ein angemessenes Gefahrenbewusstsein zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL