Frage an Joachim Herrmann von Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Innenminister,
habe ich die Möglichkeit, als nachweisliches Gutachter- und Justizopfer (Aktenlage) Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu erhalten ? An wen könnte ich mich wenden, wenn ich keinen vertretungsbereiten Rechtsanwalt finde und die Staatsanwaltschaft keine Klage erhebt ? Durch den "Anwaltszwang" für Klageverfahren kann ich den Fall auch zivilrechtlich nicht neu aufrollen.
Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger

