Joachim Ebmeyer
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Frage von Axel H. •

Soll der Bundeskanzler Mitglied des Bundestages sein?

Sehr geehrter Herr Ebmeyer, Ihr Herr Laschet hat leider hier 190 unbeantwortete Fragen. Deshalb wende ich mich an Sie. Herr Laschet hat, soweit ich mich erinnere, jüngst einmal geäußert, der Bundeskanzler solle auch Mitglied des Deutschen Bundestages sein. Können Sie sich daran erinnern, dass in der Schule über das Thema Gewaltenteilung gesprochen wurde? Welche Gewalt ist der Kanzler und welche der Bundestag? Sollte beides vermischt werden? Was meinen Sie?

Joachim Ebmeyer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Horn,

vielen Dank für Ihre Frage. Aus meiner Sicht muss ein Bundeskanzler nicht Mitglied des Deutschen Bundestages sein. Ich halte es aber für richtig, dass sich ein möglicher Kanzlerkandidat auch um ein Mandat für den Deutschen Bundestag bewirbt. Eine Vermischung von Legislative und Exekutive sehe ich hier nicht, da die Parlamentszugehörigkeit des Bundeskanzlers auf die Entscheidungsfindung als Mitglied der Exekutive nur einen geringen Einfluss ausübt.

Im Gegensatz stärkt die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag den Austausch mit den Parlamentariern, da der Bundeskanzler an namentlichen Abstimmungen mitwirkt und auch Mitglied der Regierungsfraktion ist. Dies hat auch die bewährte Praxis bei der deutlich überwiegenden Anzahl der Bundeskanzler als gleichzeitiges Mitglied des Deutschen Bundestages und der Bundeskanzlerin gezeigt.

Herzliche Grüße
Joachim Ebmeyer