Ihr Entwurf für die Steuerreform 2027/2028 gleicht laut aktuellen Berichten die kalte Progression nicht vollständig aus – zum ersten Mal seit 2016. Warum?
Für die anstehende Steuerreform ab 2027/2028 hat Finanzminister Klingbeil (SPD) im August 2026 einen Entwurf vorgelegt, der laut übereinstimmenden Berichten keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression vorsieht. Nur der Grundfreibetrag und die Grenze zum Spitzensteuersatz sollen leicht angehoben werden – deutlich unter dem, was zum Inflationsausgleich nötig wäre.
Vielen Dank für Ihre Frage. Der Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium ist ein Referentenentwurf und steht am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Der Progressionsbericht der Bundesregierung, der die tatsächliche Wirkung der kalten Progression beziffert, wird wie üblich erst im Herbst vorgelegt. Er ist die Grundlage für die Anpassung der Tarifeckwerte im weiteren Verfahren.
Meine Haltung dazu ist klar: Der Staat darf nicht davon profitieren, dass die Inflation die Menschen schleichend in höhere Steuersätze schiebt. Eine Lohnerhöhung, die nur die Preissteigerung ausgleicht, darf unterm Strich nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Ich setze mich deshalb in der CDU/CSU-Fraktion dafür ein, dass die kalte Progression im parlamentarischen Verfahren wie in den vergangenen Jahren ausgeglichen wird.
Ehrlich gehört dazu: Die Haushaltslage ist angespannt, und jede Entlastung muss seriös gegenfinanziert sein. Genau darüber werden wir im Herbst im Bundestag verhandeln, und kaum ein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es eingebracht wurde.

