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Jens Zimmermann
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Frage von Alexander K. •

Frage an Jens Zimmermann von Alexander K. bezüglich Menschenrechte

Lieber Jens,

wirst du am Mittwoch für die Anträge von FDP oder den Grünen zum Selbstbestimmungsgesetz stimmen? Die SPD macht sich für Menschenrechte stark. Hier kannst du ganz konkret zeigen, dass das auch stimmt. Das bisherige TSG ist teilweise verfassungswidrig. Eine Änderung wäre eine massive Erleichterung für trans Menschen.
Koalitionsarithmetik darf uns nicht wichtiger sein als Menschenrechte.
Ich zähle darauf, dass du und die ganze Fraktion hier Inhalten den Vorrang vor Gefälligkeiten für die Union gibt.

Solidarische Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kerkhoff,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Unterstützung meinerseits einer Grundgesetzänderung zur Anpassung des Artikel 3 Abs. 3 GG.

Das Grundgesetzt schützt die Würde und körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen – egal welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welchen Glauben, welche politische Anschauung oder welche sexuelle Identität er hat. Viele dieser besonders schutzbedürftigen Gruppen finden sich in Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes.

Zwar hat sich die rechtliche Situation queerer Menschen in den vergangenen Jahrzehnten bereits kontinuierlich verbessert: So findet sich das Merkmal der sexuellen Identität auch in dem Antidiskriminierungsschutz des AGG, das maßgeblich vor Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt aber auch beim Zugang zu Bildung oder Wohnraum schützt. Ebenso befindet sich ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung in der EU-Grundrechtecharte, den europäischen Verträgen und in diversen Landesverfassungen deutscher Bundesländer.

Auch hat die SPD sich in den vergangenen Jahrzehnten intensiv und erfolgreich für eine bessere Gleichstellung queerer Menschen in der einfachgesetzlichen Gesetzgebung eingesetzt, u.a. durch die Ehe für alle, die Stiefkindadoption oder den Schutz vor Konversionsbehandlungen.

Leider bedarf es bei Änderungen dieser Art einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat. Daher wird jedem klar sein, dass man an unserem aktuellen Koalitionspartner nicht vorbeikommt. Hier werben wir schon seit der letzten Legislaturperiode bei der CDU/CSU-Fraktion. Bis zum heutigen Tag konnten jedoch nicht alle Mitglieder der Union überzeugt werden, ein starkes Zeichen gegen Hass und für Toleranz mit uns zu setzten. Doch wie bei so vielen Themen geben wir auch hier nicht auf und werden nicht müde, mit der CDU/CSU-Fraktion immer wieder über eine Erweiterung zu diskutieren und diese zu fordern.

Es muss also auch klar sein, dass ein Gesetzentwurf der keine klare Mehrheit im Bundestag findet, zum Scheitern verurteilt ist. Und es bedeutet auch, dass ein erneuter Anlauf in weite Ferne rücken würde. Daher bitte ich Sie, Ihre Kraft auch darauf zu richten unseren Koalitionspartner zu überzeugen. Bei uns rennt man mit der Änderung des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz offene Türen ein. Bei der Union blieben sie bislang verschlossen. Das müssen wir gemeinsam ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann

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