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Jeanne Dillschneider
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Frage von Prof. Dr. Thomas C. •

Sollte der Leistungsteil dienstlicher Beurteilungen nach der Maxime ‚Leistung = Arbeit : Zeit‘ ausgerichtet und der Befähigungsteil primär auf die Ergebnisse von IQ-Tests gestützt werden?

Der Öffentliche Dienst in Deutschland erscheint leistungsschwach, was sich z. Zt. dramatisch am Beispiel der Bundeswehr zeigt: Trotz vierthöchster Verteidigungsausgaben im internationalen Vergleich liegt die Kampfkraft der Bundeswehr allenfalls auf Platz 14 (Quelle: STATISTA, akt. Veröffentlichungen).

Die Beförderungen und damit die Besetzung von Schlüsselpositionen im Öffentlichen Dienst sind weitgehend abhängig von den Ergebnissen dienstlicher Beurteilungen. Hier wird seit langem gemutmaßt, infolge politisch bedingter Ämterpatronage werde nicht hinreichend objektiv gewertet (instruktiv Nokiel, DÖD 2021 S. 116 - 121; von Arnim, DVBl 2021 S. 481 - 490; Bochmann, ZBR 2023 S. 325 - 340).

Könnte die Stützung dienstlicher Beurteilungen auf annähernd objektiv messbare Parameter diesem Eindruck entgegen wirken?

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Steigerung der Verteidigungsfähigkeit unserer Bundeswehr ist mir ebenfalls ein großes Anliegen. Gleichwohl erscheint es aus meiner Sicht nicht zielführend, dieses Ziel primär durch eine stärkere Orientierung an den Ergebnissen von IQ-Tests zu verfolgen.

Die Beurteilung und Einstellung im Öffentlichen Dienst unterliegt heute diversen Einstellungskriterien und Bewertungen. Eine Reduzierung auf ein Kriterium, trotz diverser IQ-Tests, würde das Verfahren verschlechtern.

Personalentscheidungen müssen nach dem Leistungsprinzip, Art. 33 Abs. 2 GG, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen.

Zentrales Instrument hierfür ist die dienstliche Beurteilung. Sie enthält sowohl Tatsachenfeststellungen als auch Werturteile und vermag dadurch unmittelbare Aussagen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen. Bewertet werden insbesondere die Arbeitsergebnisse im Rahmen der Wahrnehmung des konkret-funktionellen Amtes, das vorhandene Fachwissen und fachliche Können sowie für die dienstliche Verwendung bedeutsame Eigenschaften. Dazu zählen unter anderem Begabung, Allgemeinwissen, Erfahrung, Ausbildung, die Gesamtpersönlichkeit und charakterliche Merkmale. Diese ganzheitliche Betrachtung kann durch standardisierte Testverfahren allenfalls ergänzt, nicht jedoch ersetzt werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass Objektivität in Personalentscheidungen nicht allein durch Messbarkeit erreicht wird. Die Komplexität militärischer und verwaltungsbezogener Führungs- und Fachaufgaben erfordert eine differenzierte, amtsbezogene und personenbezogene Gesamtbewertung. IQ-Tests können dabei unterstützende Hinweise liefern, dürfen aber weder die dienstliche Beurteilung dominieren noch die verfassungsrechtlich gebotene ganzheitliche Betrachtung von Eignung, Befähigung und Leistung ersetzen.

Die Grünen haben der Grundgesetzänderung zugestimmt, damit die Verteidigungsfähigkeit gesteigert wird. Wir legen dabei großen Fokus, dass die enormen Summen, die aktuell für Beschaffungsvorhaben geplant sind, nicht nur für steigende Aktienkurse und Gewinne der Rüstungsunternehmen ausgegeben werden, sondern effektiv unsere Verteidigungsfähigkeit stärken und dass wir zukünftig eigenständiger aufgestellt sind.

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