Mit großer Sorge verfolge ich die Debatte um eine anlasslose Chatkontrolle. Welche Schritte unternehmen Sie und Ihre Fraktion, um diese Grundrechtseinschränkung zu verhindern?
Mir ist der Einsatz für die Bürger*innenrechte im Digitalen ein Kernanliegen. Deshalb teile ich Ihre großen Bedenken hinsichtlich der Chatkontrolle. Seit Beginn der Verhandlungen vor mehr als drei Jahren begleiten wir als Grüne Bundestagsfraktion das Thema parlamentarisch und öffentlich kritisch - und treten sowohl für tatsächlich zielführende Instrumente zur Effektivierung der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und seiner Darstellung als auch für den Schutz und Erhalt digitaler Grundrechte ein.
Das habe ich auch in meinem Antrag "Überwachung privater Kommunikation verhindern – Kinder und Jugendliche online besser schützen" deutlich gemacht und dabei konkrete Maßnahmen der Bundesregierung gefordert: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/chatkontrolle-ueberwachung-verhindern-kinder-schuetzen/
Die jüngste Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der europäischen Mitgliedstaaten, auf eine verpflichtende Chatkontrolle zu verzichten, ist ein großer Erfolg für den lauten – auch zivilgesellschaftlichen – Protest aus Deutschland und der EU. Doch auch eine ‘freiwillige’ Chatkontrolle bleibt hochproblematisch. Denn auch sie ist rechtlich zweifelhaft, basiert auf einer extrem fehleranfälligen KI-Technologie, greift tief in Grundrechte ein, schafft neue Schwachstellen - und bedeutet eben insgesamt keinen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Digitalen.
Die weiteren Verhandlungen im Trilog mit Parlament, Rat und Kommission sind deshalb von entscheidender Bedeutung, um Grundrechte zu schützen und tatsächlich wirksame Schutzmaßnahmen zu implementieren. Ich unterstütze die Position des EU-Parlaments, die sich klar gegen ein anlassloses Scannen und für gezielte, anlassbezogene Maßnahmen mit Richterbeschluss ausspricht.
Unser Ziel bleibt klar: Als Grüne wollen wir Kinder und Jugendliche wirksam schützen und zugleich die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger wahren. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.

