Antwort 03.07.2024 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dabei ist es wichtig, die Notfallversorgung in ihrer Dreiteilung - Notaufnahmen, ambulante kassenärztliche Notfallversorgung und Rettungsdienst - gemeinsam zu betrachten und zu regeln. Nur so können Fehlfunktionen in einem Bereich vermieden werden, die sich negativ auf andere Bereiche auswirken könnten.

