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Janosch Dahmen
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Frage von Annegret H. •

200.000 Stimmen zur Homöopathiepetition 2024 – und was folgt daraus? Macht das Bundesministerium für Gesundheit nun Politik für die AFD?

Sehr geehrter Herr Dahmen,innerhalb von nur vier Wochen haben 2024 rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger die
Bundestagspetition zur Homöopathie unterstützt – eine der erfolgreichsten überhaupt.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html
Aktenzeichen: Pet 2-20-15-2120-027513
"Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.01.2025 abschließend beraten und
beschlossen die Petition abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
... Der Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Gesundheit – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich
abgelehnt."Warum sind der Ausgang dieser Bundestagspetition und ihr Beschluss nicht in Ihren Erwägungen enthalten? Ist die Finanzkommission Gesundheit überhaupt für eine solche Grundsatzentscheidung und unter Ausschluss jeweiliger wissenschaftlicher Fachgesellschaften zuständig?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und für den Hinweis auf die Bundestagspetition Pet 2-20-15-2120-027513, die 2024 binnen vier Wochen rund 200.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Eine Petition dieser Reichweite ist Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Anliegens und verdient eine ernsthafte politische Auseinandersetzung. Lassen Sie mich auf Ihre Fragen strukturiert eingehen.

Die Petition zeigt, wie viele Menschen homöopathische Angebote als wichtigen Bestandteil ihres persönlichen Gesundheitsverständnisses erleben. Das nehme ich sehr ernst. Der Bundestag hat die Petition am 30. Januar 2025 abschließend beraten und sie mit der Begründung abgeschlossen, dass dem Anliegen zum damaligen Zeitpunkt entsprochen worden sei, weil homöopathische Leistungen weiterhin als freiwillige Zusatzleistung angeboten werden konnten. Diese Bewertung war eine Momentaufnahme zum Stand der Rechtslage Anfang 2025. Sie war keine Grundsatzentscheidung über die zukünftige Ausgestaltung des Leistungsrechts der GKV. Politische und parlamentarische Debatten über den Leistungskatalog der GKV bleiben offen und werden, wie der aktuelle Vorgang um die Reformempfehlung Nr. 20 der Finanzkommission zeigt, gerade neu geführt. Es ist legitim, dass Sie und viele andere Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass das Votum aus der Petition in diese neue Debatte sichtbar einfließen muss.

Ihre Frage, ob die Finanzkommission Gesundheit der richtige Ort für solche Grundsatzentscheidungen ist, ist berechtigt. Sie ist es nicht. Die Finanzkommission hat einen beratenden Charakter und kann Reformempfehlungen aussprechen. Verbindliche Entscheidungen über die Aufnahme oder Streichung von Leistungen aus dem Katalog der GKV trifft sie nicht. Diese Entscheidungen liegen beim Gesetzgeber sowie, im Bereich der Methoden- und Nutzenbewertung, beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Wissenschaftliche Fachgesellschaften, Patientenvertretungen und die Selbstverwaltung müssen in diese Verfahren einbezogen werden. Ihr Hinweis, dass eine Grundsatzentscheidung dieser Art nicht unter Ausschluss der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und ohne breite parlamentarische Beratung getroffen werden darf, ist daher in der Sache richtig und wird von uns in der parlamentarischen Beratung adressiert.

Mit dieser Formulierung kann ich nicht mitgehen, auch wenn ich die Sorge dahinter verstehe. Die Frage der Erstattung homöopathischer Leistungen ist keine parteipolitische Stellvertreterdebatte, sondern eine sozial- und gesundheitspolitische Grundsatzfrage über die Verwendung solidarisch finanzierter Beitragsmittel. Mir ist wichtig, diese Debatte nicht ideologisch zu führen, sondern sachlich auf der Grundlage von Evidenz, Solidarprinzip und Patientenorientierung. Eine Politik, die sich an wissenschaftlicher Bewertung und am Gemeinwohl orientiert, ist gerade keine Politik im Sinne einer politischen Kraft, die genau diese Bewertungsmaßstäbe regelmäßig in Frage stellt.

Für uns Grüne ist wichtig, beides zusammenzudenken: das Recht jeder und jedes Einzelnen auf eine selbstbestimmte Therapieentscheidung sowie die Verantwortung der Solidargemeinschaft, Beiträge grundsätzlich nur dort einzusetzen, wo ein nachweisbarer medizinischer Nutzen besteht. Aus dieser Abwägung heraus hat der Bundesparteitag meiner Partei im November 2025 in Hannover mehrheitlich die Forderung beschlossen, dass homöopathische Leistungen nicht länger über freiwillige Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden sollen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein solidarisch finanziertes System. Beitragsmittel sollen allen Versicherten zugutekommen, unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Lebenslage. Das setzt voraus, dass Leistungen, die aus diesen gemeinsamen und begrenzten Mitteln bezahlt werden, in ihrer Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Kriterien belegt sind. Für homöopathische Arzneimittel und Behandlungen ist dieser Wirksamkeitsnachweis nach dem Stand der Wissenschaft in den anerkannten Nachweisverfahren nicht hinreichend. In der Folge ist es aus unserer Sicht medizinisch nicht zu rechtfertigen, solche Angebote weiter aus Beitragsgeldern der Solidargemeinschaft zu finanzieren.

Dieser Beschluss bedeutet ausdrücklich nicht, dass Homöopathie verboten oder abgewertet werden soll. Es bleibt jeder und jedem weiterhin möglich, homöopathische Mittel zu nutzen und entsprechende Behandlungen in Anspruch zu nehmen, wenn man das persönlich als hilfreich empfindet. Der Punkt ist allein: Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern.

Uns ist außerdem wichtig, dass Menschen sich im Gesundheitswesen nicht zwischen den Stühlen fühlen. Viele Patientinnen und Patienten wünschen sich mehr Zeit, Zuwendung und einen Blick auf den ganzen Menschen, und erleben diese Haltung manchmal eher in komplementären Angeboten als im regulären System. Diese Erfahrung nehmen wir ernst. Genau deshalb setzen wir uns politisch dafür ein, die Regelversorgung menschlicher und zugewandter zu machen: durch weniger Bürokratie, aber auch durch den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Wenn wir unnötige Behandlungen reduzieren, entsteht Raum für das, was Patientinnen und Patienten oft am meisten brauchen: Zuwendung, Aufmerksamkeit, gutes Erklären, Beraten und Kümmern. Ganzheitlichkeit und evidenzbasierte Medizin sind für uns kein Widerspruch, sondern ein Anspruch an ein modernes Gesundheitssystem.

Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter. Für Ihre Nachricht und die engagierte Debatte zu diesem Thema danke ich Ihnen ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janosch Dahmen MdB

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