Sparpaket Warken - Ausstieg aus der psychotherapeutischen Versorgung? Wie werden Sie uns unterstützen?
Danke für Ihren Einsatz auf unserer gestrigen Psychotherapeutendemo!!! Mit Entsetzen lese ich, dass Frau Warken eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung für sinnvoll hält. Meine Frage: was bedeutet diese Maßnahme für die psychotherapeutische Versorgung? Heißt das, dass bei (zu erwartenden) steigenden Ausgaben eventuell psychotherapeutische Sitzungen nicht/nicht mehr vergütet werden? Und könnte es hier Gegenmaßnahmen der KBV (Kappung der Plausibilitätsgrenzen/dadurch: niedrigeres Angebot an Terminen/ steigender Versorgungsengpass in der Psychotherapie) geben, welche ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Angebot an Therapieplätzen hätte? Soll hier ggf. auf Umwegen das erreicht werden, was ursprünglich über eine angedachte Budgetierung bewirkt werden sollte? Leider bin ich keine Juristin, aber nach all dem, was bislang passiert ist, habe ich die Befürchtung, dass uns ein trojanisches Pferd untergejubelt wird. Wie sehen Sie das? Ich habe existenzielle Angst.
Sehr geehrte Frau R.,
ganz herzlichen Dank für Ihre Nachricht und für die Worte zur gestrigen Psychotherapeutendemo. Es war mir wichtig, dabei zu sein. Ihr Engagement und das Ihrer Kolleginnen und Kollegen ist eine starke und notwendige Stimme in dieser Debatte. Lassen Sie mich gerne auf Ihre Fragen einzeln eingehen.
Ihre Sorge ist begründet. Die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine zentrale Errungenschaft der vergangenen Jahre. Sie stellt sicher, dass alle erbrachten Sitzungen unabhängig vom Gesamtbudget der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet werden. Eine "Begrenzung" dieser extrabudgetären Mittel würde diese Garantie aushöhlen. Im Ergebnis hieße das, dass bei steigenden Ausgaben, etwa weil mehr Menschen Hilfe in Anspruch nehmen, am Ende eines Quartals nicht mehr jede erbrachte Sitzung in voller Höhe vergütet würde. Genau das ist es, was eine Budgetierung im klassischen Sinn bewirkt. Es ist nachvollziehbar, dass dies in den Praxen als existenzielle Bedrohung empfunden wird, und ich teile diese Einschätzung in der Sache.
Auch Ihre zweite Sorge teile ich. Wenn die Mittel begrenzt werden, geraten KBV, KVen und der Bewertungsausschuss in eine Lage, in der sie aus der Logik des Systems heraus Steuerungsinstrumente nutzen müssen, etwa über Plausibilitätsgrenzen oder andere mengensteuernde Vorgaben. Solche Instrumente wirken faktisch wie eine Angebotskappung: weniger anerkannte Termine je Praxis, weniger Therapieplätze für Patientinnen und Patienten, längere Wartezeiten. Ihr Bild des "trojanischen Pferdes" trifft das politische Risiko aus meiner Sicht präzise. Was über den Weg einer ausdrücklichen Budgetierung politisch nicht durchsetzbar wäre, droht hier über einen rein finanztechnischen Hebel an der Versorgungsrealität anzukommen.
Bereits der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken, ist aus meiner Sicht das falsche Signal vor dem Hintergrund einer ohnehin angespannten Versorgungslage. Eine zusätzliche Begrenzung der extrabudgetären Vergütung würde diese Fehlentwicklung verschärfen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen zentralen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung und zur Stabilität unserer Gesellschaft. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Unterstützung kontinuierlich, während viele Patientinnen und Patienten bereits heute monatelang auf einen Therapieplatz warten. Besonders besorgniserregend ist die Lage im Bereich der Kinder- und Jugendlichenversorgung.
Eine pauschale Honorarkürzung in Kombination mit einer faktischen Budgetierung über extrabudgetäre Stellschrauben hätte unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten, entstehen Fehlanreize zulasten gesetzlich Versicherter, Wartezeiten verlängern sich, Therapieplätze werden knapper. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist jedoch eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung entscheidend, um Chronifizierungen zu vermeiden und soziale Teilhabe, Bildungs- und Erwerbsbiografien zu sichern. Auch volkswirtschaftlich ist eine solche Politik nicht sinnvoll, da psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit zählen und erhebliche Folgekosten verursachen.
Ich werde mich auf mehreren Ebenen einsetzen. Erstens werde ich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium und gegenüber Frau Bundesministerin Warken deutlich machen, dass eine Begrenzung der extrabudgetären Vergütung eine Form verdeckter Budgetierung wäre, die wir politisch nicht mittragen, und dass auch eine aufsichtsrechtliche Überprüfung des Beschlusses zur Honorarabsenkung angezeigt ist. Zweitens hat unsere Bundestagsfraktion einen Antrag zur strukturellen Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/4954, https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf). Ziel ist es, die ambulanten und gemeindenahen Strukturen auszubauen, die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln, insbesondere die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu stärken, den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen zu verbessern und präventive Ansätze stärker zu verankern. Drittens werde ich die Verbindung zur Berufsstandsvertretung und zu den Fachgesellschaften weiter aktiv suchen, damit die Sorgen aus den Praxen direkt in unsere parlamentarische Arbeit einfließen.
Dass Sie existenzielle Angst beschreiben, nehme ich ernst. Eine gut ausfinanzierte und vor Mengensteuerung geschützte ambulante Psychotherapie ist keine Privatangelegenheit der Praxen, sondern Daseinsvorsorge für Millionen Patientinnen und Patienten. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass politische Entscheidungen die Versorgung stärken statt schwächen.
Vielen Dank für Ihre Stimme, Ihre Klarheit und Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen MdB

