Homöopathie in der GKV: Ihre Position zur Empfehlung der Finanzkommission
Sehr geehrter Herr Dahmen,
Die Finanzkommission sucht nach Stellschrauben zum Kosteneinsparen. Zitat aus deren Bericht: „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“
Das kann nur bedeuten, dass durch die Streichung homöopathischer Mittel sogar Mehrkosten entstehen.
Wie begründen sie diese Streichung, die außerdem eine freiwillige Leistung der Krankenkasse ist, wenn dadurch nichts gespart wird, sogar Mehrkosten entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt wird?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Kostenübernahme homöopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und für den Hinweis auf die Reformempfehlung Nr. 20 der FinanzKommission Gesundheit. Ich verstehe gut, dass dieses Thema viele Menschen persönlich sehr bewegt, gerade wenn man mit Homöopathie gute Erfahrungen gemacht hat oder sie als Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses anwendet und schätzt.
Für uns Grüne ist wichtig, beides zusammenzudenken: das Recht jeder und jedes Einzelnen auf eine selbstbestimmte Therapieentscheidung sowie die Verantwortung der Solidargemeinschaft, Beiträge grundsätzlich nur dort einzusetzen, wo ein nachweisbarer medizinischer Nutzen besteht. Genau aus dieser Abwägung heraus hat der Bundesparteitag meiner Partei im November 2025 in Hannover mehrheitlich die Forderung beschlossen, dass homöopathische Leistungen nicht länger über freiwillige Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden sollen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein solidarisch finanziertes System. Beitragsmittel sollen allen Versicherten zugutekommen, unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Lebenslage. Das setzt voraus, dass Leistungen, die aus diesen gemeinsamen und begrenzten Mitteln bezahlt werden, in ihrer Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Kriterien belegt sind. Für homöopathische Arzneimittel und Behandlungen ist dieser Wirksamkeitsnachweis nach dem Stand der Wissenschaft in den anerkannten Nachweisverfahren nicht hinreichend. In der Folge ist es aus unserer Sicht medizinisch nicht zu rechtfertigen, solche Angebote weiter aus Beitragsgeldern der Solidargemeinschaft zu finanzieren.
Dieser Beschluss bedeutet ausdrücklich nicht, dass Homöopathie verboten oder abgewertet werden soll. Selbstverständlich bleibt es jeder und jedem weiterhin möglich, homöopathische Mittel zu nutzen und entsprechende Behandlungen in Anspruch zu nehmen, wenn man das persönlich für sich als hilfreich empfindet. Der Punkt ist allein: Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern.
Sie weisen zudem zu Recht darauf hin, dass es sich rechtlich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, die einige Kassen anbieten, und nicht um eine Regelleistung der GKV. Genau hier setzt die politische Diskussion an: nicht beim Verbot der Homöopathie, sondern bei der Frage, ob solche Leistungen weiterhin aus dem Beitragsaufkommen der Solidargemeinschaft mitfinanziert werden sollen.
Zur von Ihnen zitierten „0 €"-Finanzwirkung erlaube ich mir eine kurze Einordnung, weil hier leicht ein Missverständnis entsteht: Die FinanzKommission weist in ihrer Übersichtstabelle (Erster Bericht vom 30. März 2026, S. 19 f.) sämtliche Maßnahmen in Milliarden Euro aus. Für die Reformempfehlung Nr. 20 steht dort „0,0 Mrd. €" – das ist also kein literales Null-Ergebnis, sondern eine Rundung auf die in der Tabelle verwendete Milliardenskala. Mehrere weitere Empfehlungen werden dort aus demselben Grund mit „0,0 Mrd. €" geführt. Eine Streichung führt damit nicht zu Mehrkosten, sondern zu Einsparungen in einer Größenordnung, die für den GKV-Beitragssatz schlicht nicht spürbar ist: Die GKV-Ausgaben für homöopathische Leistungen lagen 2023 bei rund 8,7 Mio. € (gegenüber 46,4 Mio. € im Jahr 2017, mit weiter rückläufigem Trend, weil immer mehr Kassen die Satzungsleistung von sich aus zurückfahren). Das entspricht etwa 0,03 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben oder rechnerisch weniger als einem Euro pro Versicherter und Jahr.
Uns ist außerdem wichtig, dass Menschen sich im Gesundheitswesen nicht zwischen den Stühlen fühlen. Viele Patientinnen und Patienten wünschen sich mehr Zeit, Zuwendung und einen Blick auf den ganzen Menschen und erleben diese Haltung manchmal eher in komplementären Angeboten als im regulären System. Diese Erfahrung nehmen wir ernst. Genau deshalb setzen wir uns politisch dafür ein, die Regelversorgung menschlicher und zugewandter zu machen: durch weniger Bürokratie, aber auch durch den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Wenn wir unnötige Behandlungen reduzieren, entsteht Raum für das, was Patientinnen und Patienten oft am meisten brauchen: Zuwendung, Aufmerksamkeit, gutes Erklären, Beraten und Kümmern. Ganzheitlichkeit und evidenzbasierte Medizin sind für uns kein Widerspruch, sondern ein Anspruch an ein modernes Gesundheitssystem.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter. Für Ihre Nachricht und die rege Debatte zu diesem Thema danke ich Ihnen ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen MdB

