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Jana Schimke
CDU
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Frage von Träger J. •

Frage an Jana Schimke von Träger J. bezüglich Senioren

Was gedenken sie gegen Altersarmut zu tun?
Wann passen sich die Löhne/Renten an die steigenden Ausgaben an?
Miete/Nebenkosten usw.
Was gedenken sie für das Personal in Krankenhäusern/Pflege- u. Altenheimen zu tun?
Wie schaut es aus mit Zuzahlungen bei Krankheit und im Fall von Behinderungen (Hilfsmittel e.c.)

mfg.
Träger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Träger,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne möchte ich Ihnen Auskunft zu den von Ihnen angesprochenen Themen geben.

Das konstante Wachstum der deutschen Wirtschaft zeigt sich auch in Bezug auf die soziale Sicherheit. In den letzten Jahren haben sich die Lebensbedingungen insbesondere für Senioren sehr verbessert. So sind zum Beispiel ältere Menschen derzeit weitaus seltener auf staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums angewiesen, als jüngere. Im Jahr 2015 bezogen rund 3 Prozent aller Über-65-Jährigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil der Leistungsberechtigten in dieser Altersgruppe ist somit deutlich geringer, als der Anteil aller Empfänger der Grundsicherung an der Gesamtbevölkerung (ca. 9 Prozent). Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Renten sich bereits seit Langem an die steigenden Löhne und Ausgaben anpassen. Seit 2014 stiegen die Renten in Ostdeutschland um knapp 14,6 Prozent und liegen damit deutlich oberhalb der Inflationsrate. Nach dem aktuellen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung sollen bis 2029 die Renten um durchschnittlich mehr als 2% pro Jahr steigen, auch nach Anzug der Inflation. Das halte ich für eine sehr gute Prognose. Dank des durchgehend höheren Rentenanstiegs in Ostdeutschland beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun schon 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. Bis 2024 soll die Rentenwertangleichung vollständig abgeschlossen sein. Der Beitragssatz ist bundesweit sogar um mehr als einen Prozentpunkt gesunken. Dieser liegt nun bei gerade einmal 18,7 Prozent.

Durch diverse Gesetzesänderungen, wie zum Beispiel den Erhöhungen der Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten, gingen wir außerdem weiter gegen Altersarmut vor und schafften somit bessere Lebensbedingungen im Alter. Allein aus der Höhe der gesetzlichen Rente kann jedoch nicht auf „Altersarmut“ geschlossen werden. Betroffene haben oftmals nur wenige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und in Teilzeit oder gering entlohnten Tätigkeiten gearbeitet. Private und betriebliche Altersvorsorge ist deshalb weiterhin ein wichtiger Weg, um sich für das Alter abzusichern. Nichtsdestotrotz bleiben gute Bildung und Erwerbstätigkeit die wichtigsten Mittel, um Altersarmut konsequent vorzubeugen. Des Weiteren konnten wir in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Anstieg der Löhne bei einem Großteil der Bevölkerung beobachten. Somit bin ich zuversichtlich, dass die Absicherung der Menschen für das Alter auch weiterhin gelingen wird.

Im Gesundheitswesen ist Deutschland ein globaler Vorreiter. Die Freiheit der Arzt- und Krankenhauswahl und ein Wettbewerb unter den Krankenkassen und –versicherungen ermöglicht den Deutschen eine qualitativ hochwertige Versorgung. Nichtsdestotrotz verlangt der demographische Wandel, dass wir noch mehr Menschen für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen gewinnen. Mit den Pflegestärkungsgesetzen haben wir bereits wichtige Akzente in der Pflege, wie zusätzliche Betreuungskräfte und weniger Bürokratie, gesetzt. Die Betreuungsrelation wurde mit durch dieses Gesetz von 1:24 auf 1:20 verbessert. Mittlerweile sorgen mehr als 49.000 Frauen und Männer als zusätzliche Betreuungskräfte für Verbesserungen im Pflegealltag. Noch 2013 waren es rund 28.000 zusätzliche Betreuungskräfte. Des Weiteren beinhaltet die Gesetzesgrundlage bereits verbesserte Personalschlüssel in den stationären Einrichtungen und gesetzliche Rahmenbedingungen für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Am 25. April einigte sich die Pflegekommission, eine 8-köpfige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Pflegebranche auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege. Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und 10,05 Euro in den neuen Bundesländern steigen. Bis Januar 2020 soll dieser weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und 10,85 Euro in den neuen Bundesländern betragen. Doch auch weiterhin gilt es, sowohl in unseren Krankenhäusern als auch der Altenpflege die Arbeitsbedingungen unserer Pflegekräfte weiter zu verbessern.

Vor 20 Jahren wurde durch die Einführung der Pflegeversicherung zudem eine wichtige neue Säule der Sozialversicherung etabliert. Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden auch die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich ausgeweitet und flexibler und passgenauer gestaltet. In vollstationärer Pflege gibt es für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 nun einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil. Wer also aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss keine höhere Zuzahlung mehr leisten. In der ambulanten Pflege gibt es mit den Pflegestärkungsgesetzen mehr Geld für Pflegehilfsmittel. Bis zu 40 Euro stehen Pflegebedürftigen pro Monat und Person für Verbrauchsprodukte zur Verfügung. Für bestimmte Hilfsmittel, wie etwa Gehhilfen, müssen Pflegebedürftige zukünftig keinen separaten Antrag mehr stellen, wenn diese im Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes empfohlen werden. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Umbauten) können nun sogar bis zu 4.000 Euro Zuschüsse beantragt werden.
Alles in allem sind wir auf einem guten Weg was das Pflege- und Gesundheitswesen in unserem Land angeht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen!

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB

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