Die Niedersächsische Landesregierung hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Verbandsbeteiligung freigegeben
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten nunmehr zunächst einmal die Gewerkschaften und Interessenverbände die Möglichkeit, zu diesem Entwurf ihre Stellungnahmen abzugeben.
Anschließend wird das zuständige Finanzministerium diese Eingaben auswerten, fachlich beurteilen und bei Bedarf auch noch einmal Anpassungen an dem bestehenden Entwurf vornehmen.
Im Anschluss wird das zuständige Finanzministerium diese prüfen und bei Bedarf noch einmal entsprechende Anpassungen vornehmen.
Anschließend wird das Ministerium diese Rückmeldungen auswerten, fachlich beurteilen und den aktuellen Entwurf ggf. noch einmal überarbeiten.
Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr.

