Wie soll die Einhaltung der Fundmeldepflicht (§14 NDSchG) sichergestellt werden?
Sehr geehrter Herr Beck,
derzeit läuft die Verbandsbeteiligung zum Gesetzesentwurf zur Reform des NDSchG. Links zum Text des Gesetzesentwurfs und der Begründung sowie zur Synopse finden sie weiter unten.Das MWK behauptet, dass mit der geplanten Änderung §13 NDSchG bislang unbekannte archäologische Fundstellen durch Anwendung §14 NDSchG ausreichend unter Schutz gestellt wären. Ich frage Sie daher, wie die Einhaltung des §14 zur Fundmeldepflicht gewährleistet werden soll, die durch Laien auf Baustellen geschehen soll, die archäologische Funde oder Bodenbefunde nicht erkennen können.Link zum geplanten Gesetzesentwurf mit Befründung: https://www.openpetition.de/pdf/blog/gegen-die-geplante-aenderung-des-niedersaechsischen-denkmalschutzgesetzes_gesetzentwurf-in-der-verbandsbeteiligung_1784203232.pdfLink zur Synopse: https://www.openpetition.de/pdf/blog/gegen-die-geplante-aenderung-des-niedersaechsischen-denkmalschutzgesetzes_synopse_1784203462.pdf

