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Jan-Philipp Beck
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Frage von Christian K. •

Wie verhindern Sie das Ausbluten des Landes Niedersachsen, nachdem es nun auf den bundesweit letzten Platz in der Besoldung fallen wird?

Sehr geehrter Herr Beck,

das in dieser Woche vorgestellte Gesetzesvorhaben zur Beamtenbesoldung in Niedersachsen lässt das Land an die bundesweit letzte Stelle zurückfallen. Die Besoldungsdifferenz meiner Besoldungsgruppe W3 zum Land Brandenburg beträgt unglaubliche 35.000 EUR jährlich. Ähnliche Diskrepanzen finden sich in A13-A16, W2, sowie den R-Besoldungen. Welche Änderungen plant Ihre Fraktion im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, um das Ausbluten des Landes zu verhindern?

Sonderzahlungen von jährlich 1200 EUR ändern an der oben genannten Summe im Wesentlichen nichts.

Die Einbeziehung des Verheiratetenzuschlags ist ein Nullsummenspiel.

Bei der derzeitigen Haltung der Landesregierung kann ich keinem Fachkollegen den Wechsel nach Niedersachsen empfehlen. Ich sehe mich darüber hinaus zur Wahrung meines Lebensstandards gezwungen, mich selbst auf die Suche nach einer Möglichkeit machen, dieses Land zu verlassen.

Zahlreiche Polizisten und Richter werden das selbe denken.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit diesem Entwurf möchte die Landesregierung zum einen die weiteren Schritte der in diesem Frühjahr erfolgten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen und zum anderen die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung im Bundesland Berlin ergeben, vornehmen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten nunmehr zunächst einmal die Gewerkschaften und Interessenverbände die Möglichkeit, zu diesem Entwurf ihre Stellungnahmen abzugeben. In diesem Zuge können selbstverständlich auch ergänzende Anmerkungen und kritische Hinweise erfolgen. Anschließend wird das zuständige Finanzministerium diese Eingaben auswerten, fachlich beurteilen und bei Bedarf auch noch einmal Anpassungen an dem bestehenden Entwurf vornehmen. Erst im nächsten Schritt erfolgt dann die parlamentarische Befassung durch Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den Niedersächsischen Landtag. Dies bedeutet dementsprechend aber auch, dass dem Parlament aktuell noch kein Entwurf zur konkreten Beratung vorliegt. Aus diesem Grunde bitte ich dafür um Verständnis, sich hinsichtlich konkreter fachlicher Fragestellungen oder Anmerkungen am besten direkt an das Finanzministerium zu wenden. Denn dort kann Ihnen zum vorliegenden Entwurf gezielter Auskunft gegeben oder etwaige Fragen beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

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