Portrait von Jan-Philipp Beck
Jan-Philipp Beck
SPD
100 %
53 / 53 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Markus B. •

Welche konkreten und eigenständigen Maßnahmen ergreift die niedersächsische Landesregierung, um dauerhaft eine amtsangemessene Alimentation der niedersächsischen Beamten sicherzustellen?

Sehr geehrter Herr Beck,

Nds. befindet sich bei der Besoldung seiner Beamten im bundesweiten Vergleich seit Jahren eher im unteren Drittel (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/3/). Gleichzeitig planen bzw. beschließen andere Bundesländer strukturelle Verbesserungen ihrer Besoldungssysteme, um die Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber zu erhöhen und eine a. A. sicherzustellen https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/pressemitteilung.sl.aa1.html). Welche konkreten Maßnahmen plant die nds. Landesregierung, um dauerhaft eine amts. Besoldung der nds. Beamten sicherzustellen und gleichzeitig im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte gegenüber anderen Bundesländern nicht weiter zurückzufallen? Auf die Tarifeinigung d. L. vom 14.02.26 sowie auf ein möglicherweise erst in ferner Zukunft zu erwartendes Urteil des BVerfG müssen Sie in Ihrer Antwort nicht eingehen. Ich vermute allerdings, dass Sie wieder mit einer Einmalzahlung um die Ecke kommen werden :)

Danke!

Portrait von Jan-Philipp Beck
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

die Niedersächsische Landesregierung hat jüngst am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Verbandsbeteiligung freigegeben. 

Mit diesem Entwurf sollen zum einen die weiteren Schritte der in diesem Frühjahr erfolgten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden und zum anderen die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung im Bundesland Berlin ergeben, vorgenommen werden. 

Demnach sieht der Gesetzentwurf im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:

1. Um die amtsangemessene Alimentation 2025 sicherzustellen, sollen die auf dieses Jahr bezogenen Einmalzahlungen für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 erhöht werden. Es ist geplant, die Zahlungen für die Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, für A10 bis A12 um 300 Euro und für A13 um 200 Euro anzuheben.

2. Die jährliche Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte soll ab 2026 für alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro angeglichen werden. Bisher erhalten diesen Betrag lediglich die Besoldungsgruppen A5 bis A8, die übrigen Besoldungsgruppen erhalten bislang 500 Euro.

3. Der sogenannte „Verheiratetenbestandteil“ im Familienzuschlag soll zum 1. Januar 2026 für die gesamte Beamtenschaft unabhängig vom Familienstand in die Grundgehälter einbezogen werden. Bisher wird dieser Bestandteil als gesonderter Zuschlag vor allem verheirateten Beamtinnen und Beamten gewährt.

4. Zudem soll ein kinderbezogener Gehaltsbestandteil steigen. Dazu soll die jährliche Sonderzahlung für jedes erste und zweite Kind ebenfalls ab 2026 um jeweils 125 Euro auf dann 375 Euro pro Kind erhöht werden.

5. Ab dem 1. März 2027 soll die Besoldung um 2,5 Prozent angehoben werden. Damit wird zum einen der zweite Schritt zur Übertragung des Tarifergebnisses in Höhe von 2,0 Prozent vollzogen. Zum anderen dient der zusätzliche Aufschlag von 0,5 Prozent dazu, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.

Im Rahmen der Tarifübertragung ist eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung auf 120 Euro verdoppelt werden.

6. Zum 1. Januar 2028 soll der letzte Schritt der Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen werden. Deshalb wird die Besoldung um 1 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesem Datum um 30 Euro.

Im Hinblick auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehälter, die Anpassungen der Besoldung für 2027 und 2028 sowie die Erhöhung der Kinder-Sonderzahlung übertragen werden. 

Der betreffende Entwurf ist bisher noch nicht in die parlamentarische Beratung des Niedersächsischen Landtages eingebracht worden, sondern befindet sich zur Zeit in der Verbandsbeteiligung, so dass aktuell die Gewerkschaften und Interessenverbände die Möglichkeit haben, Anmerkungen, Ergänzungen und Stellungnahmen abzugeben. Im Anschluss wird das zuständige Finanzministerium diese prüfen und bei Bedarf noch einmal entsprechende Anpassungen vornehmen. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen somit den aktuellen Verfahrensstand zur Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten näherbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Jan-Philipp Beck
Jan-Philipp Beck
SPD

Weitere Fragen an Jan-Philipp Beck