Inwiefern kann eine verfassungswidrige Besoldung, die in 5 Jahren dem Nominallohnindex um 35% hinterherinkt, verfassungskonform gewesen sein?
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antw.
Sie beschreiben die Kopplung Ihrer Diät an den Nominallohnindex als fair. Warum verweigern Sie als zentraler Teil der Gesetzgebung im Plenum gleichzeitig den Beamten über das von Ihnen beschlossene NBesG dann diese Teilhabe an der allgemeinen Wohlstandentwicklung, beanspruchen diesen aber rigoros für sich selbst ?
Was hindert den Landtag daran ein Gesetz, wie bei den Diäten, auch für die Besoldung zu schaffen?
Warum muss ein A10 Beamter mit 3.500 € Sold in 5 Jahren mit einer ~15 % Lohnsteigerung hinkommen, ein Abgeordneter mit über 8.000 € Diät benötigt aber die vollen knapp 22 % des Nominallohnes?
Inwiefern heilen Sie eine verfassungswidrige Besoldung, die sich laut BVerfG Urteil am Nominallohnindex orientieren muss (2 BvL 5/18 Rn. 87) mit einer Entkopplung von genau diesem?
Warum verstehen Sie nicht den Vorwurf, dass sie sich selbst über Ihr eigenes Gesetz knapp 22% Lohnsteigerung gönnen, den Beamten aber nur 14%?

