Gesichert rechtsextremistisch ist sie in rechtlichen Kategorien damit noch nicht, und auch die verfassungsrechtliche Hürde zu einem Verbot ist noch anders gelagert. Die verfassungsrechtlichen Hürden für das Verbot einer Partei setzt das Grundgesetz zu Recht hoch.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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