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Antwort von Jan-Marco Luczak
CDU
• 21.02.2025

In der bisherigen Anwendung von Ziffer 5 zählen zu den sonstigen Gründen u.a. Schule, Aus- und Weiterbildung, gesundheitliche Risiken oder religiöse Beschränkungen (ein wichtiger Grund könnte z.B. vorliegen, wenn eine Person mit muslimischem oder jüdischem Glauben es ablehnt, in einem Produktionsbetrieb zu arbeiten, der Schweinefleisch verarbeitet, bzw. ein/e Hindu im Fall von Rindfleisch).

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