
(...) Dies bedeutet sowohl die Aufstockung finanzieller Ressourcen, als auch durch die Stärkung der Rolle der/des Tierschutzbeauftragten. Auf Bundesebene stehen wir für die gesetzliche Verankerung und vollumfängliche Ausweitung der Verbandsklagerechte für anerkannte Tierschutzvereinigungen im Sinne der Aarhus-Konvention. Gerade letzteres wäre ein wichtiger Schritt, um auch den von Ihnen angesprochenen Missständen beizukommen. (...)