Ingmar Jung
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Frage von Gerlinde W. •

Frage an Ingmar Jung von Gerlinde W. bezüglich Familie

Laut Gesetz dürfen Vermieter die Nebenkosten per qm Wohnfläche abrechnen. Davon sind alle Singlehaushalten betroffen, die fast 50% der Bevölkerung ausmachen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es ein neues Gestz gibt, dass ausschließlich die personenbezogene Abrechnung zuläßt ? Konkret in meinem Fall bedeutet die qm Abrechnung, dass ich als Alleinstehende Rentnerin 600 Euro Wassergeld im Jahr für Leute bezahlen muß, die zu siebt auf der gleichen Wohnfläche leben, und noch ihre Miete vom Sozialamt bezahlt bekommen, somit egal ist, wieviel Wasser verbraucht wird. Hier besteht dringend Handlungsbedarf !!! Es kann ja nicht sein, dass Rentner, dass bezahlen müssen.

Ingmar Jung
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Dem Gesetz nach können die Nebenkosten nach der Quadratmeterzahl berechnet werden, müssen aber nicht. Es kann auch eine Berechnung nach z. B. der Anzahl der Personen in einem Haushalt oder der Anzahl der Bäder usw. erfolgen.

Ihre Schilderungen zeigen ein Problem auf, das in ihrem Fall tatsächlich eine sehr ungerechte Verteilung der Nebenkosten nach sich zu ziehen scheint. Gerade in Zeiten, in denen die Kaltmieten stark steigen, spielen die Nebenkosten eine noch wichtigere Rolle. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass ich zu Ihrem konkreten Einzelfall auf Grundlage der wenigen Informationen nichts Näheres sagen kann. Der Fall, dass die gleiche Wohnfläche von einer und von sieben Personen bewohnt wird, scheint mir ein extremes Beispiel zu sein, da die Anzahl der Bewohner in einem Haus sonst nicht derart divergiert.

Deswegen halte ich auch eine Gesetzesänderung nicht für sinnvoll. Es gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Mieter. Auch die anderen, oben genannten Berechnungsformen können eine ungerechte Verteilung der Nebenkosten nach sich ziehen. Wenn beispielsweise nach Personen abgerechnet wird, dann kann ebenfalls die Einsparung bzw. Verschwendung von Wasser, wie Sie die in Ihrem Fall schildern, letztlich nicht immer honoriert werden, da jeder gleich viel zahlt, egal ob er jeden Tag z. B. badet oder nur drei Minuten duscht. Das ist für Sie sicherlich eine unbefriedigende Antwort, da in Ihrem Fall ein offensichtliches Missverhältnis besteht. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass derartig extreme Fälle sehr selten vorkommen und der Gesetzgeber nicht den Einzel-, sondern den Regelfall zur Grundlage seiner Entscheidungen machen muss.

Persönlich möchte ich Ihnen jedoch raten, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Das von Ihnen geschilderte eklatante Missverhältnis beim Verbrauch sollte ihn ebenfalls zu Maßnahmen veranlassen, entweder durch eine andere Berechnungsgrundlage oder durch den nachträglichen Einbau von Wasserzählern.

Fälle wie der Ihre sind übrigens bei Neubauten schon seit vielen Jahren ausgeschlossen, denn der Einbau von Wasserzählern für jede Wohneinheit ist heutzutage Pflicht.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie zu einer Einigung mit Ihrem Vermieter kommen und hoffe, dass Sie meine Argumentation nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ingmar Jung