Ina Sinterhauf
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bettina H. •

Frage an Ina Sinterhauf von Bettina H. bezüglich Innere Sicherheit

Liebe Frau Sinterhauf,

Noch eine Frage von mir zum Thema Sicherheit:

Inwiefern unterscheiden Sie sich konkret zu den gewünschten Maßnahmen der anderen Parteien?
Würden in Ihrem Sinne auch in Zukunft bei größeren Veranstaltungen die gleichen strengen
Vorkehrungen erfolgen? Und hinsichtlich Überwachung: ab wann stufen sie Personen als "Gefährder" ein?

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort und drücke Ihnen fest die Daumen für die Wahl!!!

Herzliche Grüße, Bettina Hülß

Ina Sinterhauf
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe, versuche aber, sie möglichst weitreichend zu beantworten:
Zum Thema Sicherheit gehört (nicht notwendigerweise als Gegenpol, aber doch oftmals in einem Spannungsfeld) das Thema Freiheit. Wieviel Freiheit sind wir bereit aufzugeben, um wieviel Sicherheit zu gewinnen?

Ich denke, jeder Eingriff in die Freiheit muss so gering wie möglich sein. Unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen (wie sie z.B. das Bayerische Polizeiaufgabengesetz PAG vorsieht) lassen sich für mich auch mit Sicherheitsgewinnen nicht rechtfertigen. Eingriffe in die Freiheit müssen außerdem legitimiert sein, zum einen natürlich durch Gesetze, zum anderen im Rahmen dieser Gesetze aber auch durch einen Richter*innenbeschluss. Denn Sicherheit bedeutet nach meinem Verständnis nicht nur Sicherheit vor Gefahren von außen, sondern auch Sicherheit vor staatlichen Eingriffen. Es ist also ein sehr sensibles Thema, bei dem es keine einfachen Antworten gibt, sondern immer nur ein Abwägen.

Bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel dem Oktoberfest, Demonstrationen, Fußballspielen, Public Viewing o.ä. befinden wir uns im gleichen Spannungsfeld. Auch hier gilt es, dem Bedürfnis nach und dem Recht auf Sicherheit nachzukommen, dabei aber nicht zu unverhältnismäßigen Kontrollen oder Einschränkungen zu greifen. Was im Einzelnen jeweils geboten ist, lässt sich pauschal an dieser Stelle nicht formulieren. Für mich ist die sorgfältige Abwägung im Einzelfall entscheidend.

Wir Grüne versuchen, dieses Spannungsfeld politisch zu gestalten, indem wir zum Beispiel ...

... Prävention der Aufklärung vorziehen. Das bedeutet zum Beispiel, dass an Kriminalitätsschwerpunkten nicht in erster Linie Videoüberwachung zum Einsatz kommen soll (welche insbesondere absichtlich begangene Verbrechen nicht verhindern kann), sondern regelmäßige Polizeistreifen. In Kneipenviertel sollen darüber hinaus Streetworker eingesetzt und auf einen bewussten Umgang mit Alkohol hingearbeitet werden. Finanzmittel, die im Bereich Prävention eingesetzt werden, sind gut investiert, da sie im Strafverfahren und –vollzug Mittel einsparen helfen.

... Zivilcourage und Zivilgesellschaft stärken. Wir wollen zum Beispiel, dass Demokratie bereits in Schulen gelebt und gefördert wird. Dazu braucht es geeignete Bildungsinhalte und Lernziele. Programme gegen Rechtsextremismus möchten wir fortführen, weil Demokratie auf vielen Ebenen verteidigt werden muss, auch gegen Bestrebungen, die Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen.

... uns für eine bessere personelle Ausstattung der Polizei einsetzen (aber nicht für mehr Befugnisse). Die Polizei soll transparent und bürger*innennah arbeiten, damit das Vertrauen in den Staat und seine Sicherheitsorgane erhalten bzw. gestärkt wird.

In diesen Punkten unterscheiden wir uns aus meiner Sicht von anderen Parteien, deutlich aber von der derzeitigen Regierungspartei in Bayern.

Abschließend zum Begriff des*der Gefährder*in, den ich relativ problematisch finde, schon weil es keine einheitliche Definition dafür gibt. Meist werden damit Personen bezeichnet, bei denen man aufgrund von Tatsachen davon ausgeht, dass sie erhebliche Straftaten (insbesondere gegen andere Personen) begehen könnten. Wir befinden uns damit also in einem Bereich, wo es Verdachtsmomente gibt, aber keine Beweise. Eine Überwachung kann zur Gewährleistung von Sicherheit geboten sein, sollte aus meiner Sicht aber immer gut begründet, richterlich beschlossen und auf das notwendige Maß begrenzt sein. Damit möchte ich mögliche Gefahren nicht kleinreden. In der Vergangenheit wurden Straftaten von erheblichem Ausmaß durch Überwachungsmaßnahmen verhindert. Dennoch besteht die Gefahr, aus einem berechtigten Sicherheitsbedürfnis zu weitreichende Maßnahmen zu ergreifen, welche die Freiheit des Einzelnen und damit letztlich auch dessen Sicherheit bedrohen.
Ich hoffe, mit diesen Ausführungen Ihre Frage beantwortet zu haben – kein einfaches Thema, daher auch keine kurze Antwort. Bei Rückfragen melden Sie sich gern nochmal, gern auch direkt per Mail an sinterhauf@gruene-coburg.de .

Herzliche Grüße
Ina Sinterhauf

Ina Sinterhauf
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe, versuche aber, sie möglichst weitreichend zu beantworten:

Zum Thema Sicherheit gehört (nicht notwendigerweise als Gegenpol, aber doch oftmals in einem Spannungsfeld) das Thema Freiheit. Wieviel Freiheit sind wir bereit aufzugeben, um wieviel Sicherheit zu gewinnen?

Ich denke, jeder Eingriff in die Freiheit muss so gering wie möglich sein.
Unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen (wie sie z.B. das Bayerische Polizeiaufgabengesetz PAG vorsieht) lassen sich für mich auch mit Sicherheitsgewinnen nicht rechtfertigen. Eingriffe in die Freiheit müssen außerdem legitimiert sein, zum einen natürlich durch Gesetze, zum anderen im Rahmen dieser Gesetze aber auch durch einen Richter*innenbeschluss. Denn Sicherheit bedeutet nach meinem Verständnis nicht nur Sicherheit vor Gefahren von außen, sondern auch Sicherheit vor staatlichen Eingriffen. Es ist also ein sehr sensibles Thema, bei dem es keine einfachen Antworten gibt, sondern immer nur ein Abwägen.

Bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel dem Oktoberfest, Demonstrationen, Fußballspielen, Public Viewing o.ä. befinden wir uns im gleichen Spannungsfeld. Auch hier gilt es, dem Bedürfnis nach und dem Recht auf Sicherheit nachzukommen, dabei aber nicht zu unverhältnismäßigen Kontrollen oder Einschränkungen zu greifen. Was im Einzelnen jeweils geboten ist, lässt sich pauschal an dieser Stelle nicht formulieren. Für mich ist die sorgfältige Abwägung im Einzelfall entscheidend.

Wir Grüne versuchen, dieses Spannungsfeld politisch zu gestalten, indem wir zum Beispiel ...

... Prävention der Aufklärung vorziehen. Das bedeutet zum Beispiel, dass an Kriminalitätsschwerpunkten nicht in erster Linie Videoüberwachung zum Einsatz kommen soll (welche insbesondere absichtlich begangene Verbrechen nicht verhindern kann), sondern regelmäßige Polizeistreifen. In Kneipenviertel sollen darüber hinaus Streetworker eingesetzt und auf einen bewussten Umgang mit Alkohol hingearbeitet werden. Finanzmittel, die im Bereich Prävention eingesetzt werden, sind gut investiert, da sie im Strafverfahren und –vollzug Mittel einsparen helfen.

... Zivilcourage und Zivilgesellschaft stärken. Wir wollen zum Beispiel, dass Demokratie bereits in Schulen gelebt und gefördert wird. Dazu braucht es geeignete Bildungsinhalte und Lernziele. Programme gegen Rechtsextremismus möchten wir fortführen, weil Demokratie auf vielen Ebenen verteidigt werden muss, auch gegen Bestrebungen, die Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen.

... uns für eine bessere personelle Ausstattung der Polizei einsetzen (aber nicht für mehr Befugnisse). Die Polizei soll transparent und bürger*innennah arbeiten, damit das Vertrauen in den Staat und seine Sicherheitsorgane erhalten bzw. gestärkt wird.

In diesen Punkten unterscheiden wir uns aus meiner Sicht von anderen Parteien, deutlich aber von der derzeitigen Regierungspartei in Bayern.

Abschließend zum Begriff des*der Gefährder*in, den ich relativ problematisch finde, schon weil es keine einheitliche Definition dafür gibt. Meist werden damit Personen bezeichnet, bei denen man aufgrund von Tatsachen davon ausgeht, dass sie erhebliche Straftaten (insbesondere gegen andere Personen) begehen könnten. Wir befinden uns damit also in einem Bereich, wo es Verdachtsmomente gibt, aber keine Beweise. Eine Überwachung kann zur Gewährleistung von Sicherheit geboten sein, sollte aus meiner Sicht aber immer gut begründet, richterlich beschlossen und auf das notwendige Maß begrenzt sein.
Damit möchte ich mögliche Gefahren nicht kleinreden. In der Vergangenheit wurden Straftaten von erheblichem Ausmaß durch Überwachungsmaßnahmen verhindert. Dennoch besteht die Gefahr, aus einem berechtigten Sicherheitsbedürfnis zu weitreichende Maßnahmen zu ergreifen, welche die Freiheit des Einzelnen und damit letztlich auch dessen Sicherheit bedrohen.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen Ihre Frage beantwortet zu haben – kein einfaches Thema, daher auch keine kurze Antwort. Bei Rückfragen melden Sie sich gern nochmal, gern auch direkt per Mail an sinterhauf@gruene-coburg.de.

Herzliche Grüße
Ina Sinterhauf