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Ina Czyborra
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Frage von Matthias B. •

Am 29.1.1960 untersagte der Senat W. Brandt die student. Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ und behauptete eine „sowjetzonale Inspiration.“ Frage: wie stehen Sie zu einer sichtbaren Korrektur & Dank

Hintergrund:

Justizsenator Dr. V. Kielinger hatte am 29.1.1960 die Rektoren von TU und FU gebeten, die studentische Justizpionierausstellung NICHT zu zeogen und behauptete wahrheitswidrig eine angebliche "sowjetzonale Inspiration" sowie eine Schädigung des Ansehens der Stadt Berlin.

Am 28. Jan. 1960 beschloss der Konvent der FU, den AStA zu beauftragen, sich beim Rektor der FU dafür zu verwenden, dass die vom SDS, Landesverband Berlin, und anderen politischen Studentengruppen der FU veranstaltete Ausstellung UNJ in den Räumen der FU stattfinden kann.

Leider lehnten der Fakultätsrat Jura am 29.1.1960 und der Akad. Senat den Konventsantrag sehr elegant formuliert ab.

Am 15. Juli 2024 erneuerte das StuPa der FU den alten Konventsbeschluss mit dem Antrag „Besser 64 Jahre später als nie – für die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“

In den letzten 1,5 Jahren haten die professoralen Mitglieder des FBR Rewi und des Ak. Senats leider noch keine Lust, der studentischen Bitte zu entsprechen.

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