Die Beschäftigten im Gesundheitswesen leisten täglich wichtige Arbeit für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Dafür verdienen sie Anerkennung und Respekt.
Die konkrete Ausgestaltung der juristischen Hochschulausbildung und damit auch die Frage nach der Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Länder und der jeweiligen Hochschulen.
Als Abgeordnete setze ich Schwerpunkte in meiner parlamentarischen Arbeit. Daraus folgt nicht die Verpflichtung, jede öffentliche Debatte oder jede zugespitzte Formulierung gesondert zu kommentieren.
Über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden die antragsberechtigten Verfassungsorgane. Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden können dafür eine wichtige Grundlage sein, ersetzen aber nicht die politische und rechtliche Abwägung.

