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Hülya Düber
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Frage von Guido B. •

Wann wird die amtsangemessene Besoldung für Soldaten umgesetzt

Sehr geehrte Frau Düber,

aus dem Bundesinnenministerium wird verlautbart, dass der derzeitige Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz in dieser Form nicht weiterverfolgt wird.

Wie kann das sein, nachdem bereits sechs Jahre seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangen sind?

Wie kann es ferner sein, dass die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts weiterhin durch Aussitzen und Hinhaltetaktik auf dem Rücken der Soldaten und Beamten ausgetragen wird?

Erklären Sie mir bitte, warum die Regierung ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommt.

Welchen Stellenwert messen Sie Beamten und Soldaten bei, wenn die Umsetzung des Gesetzes missachtet wird?

Wie, glauben Sie, wirkt sich diese absichtliche Verschleppung der Umsetzung auf die Wahrnehmung der Regierungsarbeit aus?

mit freundlichen Grüssen

B.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Betroffene nach der langen Dauer des Verfahrens auf eine zeitnahe Klärung hoffen.

Gerade deshalb ist es wichtig, nun zu einer rechtssicheren Neuregelung der amtsangemessenen Bundesbesoldung zu kommen. Dabei sind auch die vom Bundesverfassungsgericht im September 2025 weiterentwickelten Maßstäbe zur Alimentation zu berücksichtigen.

Das Bundesinnenministerium hat hierzu am 14. April 2026 einen neuen Referentenentwurf vorgelegt und die Ressortabstimmung sowie die Beteiligung der zuständigen Spitzenorganisationen eingeleitet. Diese Abstimmungen dauern derzeit noch an. Von der geplanten Neuregelung werden auch Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erfasst. Ziel ist eine verfassungsfeste und rechtssichere Regelung, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hülya Düber MdB

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