Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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