Angelegenheiten, die die private und gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMG wenden.
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