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Hubertus Heil
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Frage von Ralf F. •

Wie kam es dazu das aus einer "Invaliditäts- und Altersversicherung" (Rentenversicherung) ein "Generationenvertrag" wurde? Wo ist das eingezahlte Geld der"Alten"geblieben?

Sehr geehrter Herr Heil, im Jahre 1889 wurde durch Otto v.Bismark die "Rentenversicherung" als eine Versicherung in der man Anspruch auf Auszahlung hat, sofern man eingezahlt hat, ins Leben gerufen. Man zahlte also ein (der "Staat"gab etwas dazu)um dann im Alter eine Auszahlung zu bekommen. Heute wird uns der "Generationenvertrag" vermittelt in dem die Jungen für die Alten zahlen. Wohin ist das Geld einer ganzen Generation verschwunden?
Mit freundlichen Grüßen
R.F.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, allerdings möchte ich ein paar Missverständnisse klarstellen.

Es stimmt, dass Otto von Bismarck im Jahr 1889 eine gesetzliche Rentenversicherung einführte, aber die genaue Form war etwas anders, als sie in den heutigen Diskussionen oft dargestellt wird. Die Einführung der „Gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Altersversicherung“ war Teil von Bismarcks Sozialgesetzgebung und zielte darauf ab, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter zu verbessern und die soziale Stabilität zu sichern. 

Das System von 1889 war jedoch keine „Versicherung“, wie wir sie heute verstehen, bei der jeder, der einzahlt, im Alter einen direkten Anspruch auf eine bestimmte Auszahlung hätte. Vielmehr wurde das System als eine Art „Umverteilung“ organisiert, wo die Beiträge von den Erwerbstätigen in einen gemeinsamen Pool flossen, aus dem dann Rentenleistungen an die Bedürftigen gezahlt wurden. Dazu zählten auch diejenigen, die bereits im Ruhestand waren. Die Beitragszahlungen waren weniger individuell als vielmehr gesamtgesellschaftlich und solidarisch.

 Der Begriff des Generationenvertrags bezieht sich auf das Prinzip, dass die heute arbeitende Generation durch ihre Beitragszahlungen die Renten der älteren Generation finanziert. Im Gegensatz zu einem kapitalgedeckten System, bei dem jeder individuell für seine eigene Rente spart, handelt es sich hier um ein umverteilendes System, in dem die Beiträge der jungen Generation direkt an die ältere Generation ausgezahlt werden.

Der Generationsvertrag wurde zunehmend die zentrale Idee hinter der deutschen Rentenversicherung, insbesondere als die Rentenkassen 1911 erweitert wurden und im Laufe des 20. Jahrhunderts immer stärker auf das Umlageverfahren setzten. Der Gedanke war, dass die arbeitende Generation für den Lebensunterhalt der Rentner sorgt – auch wenn die Zahlungen in den Rentenfonds nicht direkt an den Einzelnen zurückgegeben werden.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelte sich das ursprüngliche System weiter. Besonders in den letzten Jahrzehnten gab es immer wieder Reformen, die das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern veränderten und die Finanzierung zunehmend problematisch machten – vor allem aufgrund der demographischen Entwicklung (älter werdende Gesellschaft, sinkende Geburtenraten). Dadurch wurde das System stärker auf die Umlagefinanzierung angewiesen, was die Herausforderung eines wachsenden Defizits mit sich brachte.

Eine häufige Frage ist, wo das Geld bleibt, das in das Rentensystem eingezahlt wurde. In einem Umlagesystem wie dem der gesetzlichen Rentenversicherung ist es nicht so, dass die Beiträge für den Einzelnen direkt auf einem "Sparbuch" landen. Stattdessen werden die eingezahlten Beträge sofort verwendet, um die Renten der gegenwärtigen Rentner zu finanzieren. Das bedeutet, dass jeder Beitrag, den die Arbeitenden heute zahlen, direkt den Renten der aktuellen Rentner zugutekommt.

Dieses System funktioniert nur, solange die Zahl der Beitragszahler (also die Erwerbstätigen) groß genug ist, um die Rentenansprüche der Rentner zu decken. In Zeiten einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung und einer wachsenden Zahl an Rentenbeziehern wird das System zunehmend belastet. Das führt dazu, dass der Staat zunehmend mit Steuerzuschüssen eingreifen muss, um das System zu stabilisieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rentenversicherung von Bismarck in der Tat auf einem solidarischen Ansatz beruhte, aber nicht darauf, dass jeder für seine eigene Rente spart. Der „Generationenvertrag“ ist eine Weiterentwicklung dieses Modells und stellt das Prinzip dar, dass die arbeitende Generation die Renten der älteren Generation finanziert. Das Geld ist nicht „verschwunden“, sondern wurde als Teil eines Umverteilungsmechanismus verwendet, der in Zeiten des demographischen Wandels und der sinkenden Erwerbsbevölkerung zunehmend unter Druck gerät.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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