Opfer von Gewalttaten haben bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 unter anderem eine monatliche Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhalten. Diese wurde jährlich entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung geändert hat.
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