
Für Rentnerinnen und Rentner ist zusätzlich zur regulären Rentenanpassung eine weitere Zahlung nicht vorgesehen. Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.