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Antwort 07.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Solidarität als Grundprinzip unserer gesetzlichen Krankenversicherung heißt: Jede und jeder Versicherte zahlt seinen Beitrag entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb stehen wir weiter für eine Bürgerversicherung!

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Antwort 07.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Bei Rentnerinnen und Rentnern mit Bezug von Grundsicherung im Alter erfolgt also die Erhöhung des verfügbaren Einkommens bereits ein halbes Jahr vor der Rentenanpassung.

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Antwort 07.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Nach der Wiedervereinigung wurden diese Ansprüche durch das Rentenüberleitungsgesetz in das bundesdeutsche System integriert.

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Antwort 07.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Vor dem Angriffskrieg von Wladimir Putin auf die Ukraine galt eine Friedensordnung die bedeutete, dass Staatsgrenzen in Europa nicht mittels militärischer Gewalt verschoben werden dürfen. Innerhalb dieser Ordnung gab es bereits Sicherheitsgarantien.

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Antwort 07.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Der Bund sollte kostendeckende Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise der Grundsicherung übernehmen.

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Antwort 08.05.2026 von Hubertus Heil SPD

Die Witwenrente wird steuerlich daher nicht als „fremdes Einkommen“, sondern als Teil des persönlichen Gesamteinkommens behandelt. Dieses Vorgehen entspricht den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.