Wer hat nach der Wiedervereinigung, 3.10.1990 , für die ca 3 Millionen DDR Bürger,die zu diesem Zeitpunkt schon Rentner waren, die Renten finanziert ?
Sehr geehrter Herr M.,
die DDR-Bürger zahlten nicht in die westdeutsche, noch heute bestehende Rentenkasse ein, sondern in das Sozialversicherungssystem der DDR. Die Sozialversicherungskasse beinhaltete die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in der ehemaligen DDR. Sie war eine Pflichtversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz.
Nach der Wiedervereinigung wurden diese Ansprüche durch das Rentenüberleitungsgesetz in das bundesdeutsche System integriert. Dieses Gesetz regelt, wie die DDR-Renten im Allgemeinen und die DDR-Zusatz- und Sonderrenten im Speziellen, in das bundesdeutsche Rentenrecht zu überführen sind.
Da das System der gesetzlichen Rentenversicherung als sogenanntes Umlageverfahren funktioniert (die Beitragszahler finanzieren die Rentner der gleichen Zeit) und den DDR-Rentnern entsprechende Rentenansprüche garantiert wurden, entstand ein massives finanzielles Defizit. Dieses wurde durch eine Kombination aus Beiträgen der bundesweiten Beitragszahler und erheblichen Steuerzuschüssen des Bundes ausgeglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

