Eine verpflichtende „Zuweisung“ von Arbeitslosen auf bestimmte offene Stellen ist gesetzlich nicht möglich und würde auch dem grundgesetzlich geschützten Recht der freien Berufswahl widersprechen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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