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Henri Schmidt
CDU
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Frage von Barbara L. •

Warum wollen sie das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abschaffen? Was dürfen wir nicht mehr erfahren?

Sehr geehrter Herr Schmidt,der Koalition scheint es unangenehm zu sein, wenn Privatpersonen (dürfen nur bei "berechtigtem Interesse" und mit deutscher Staatsangehörigkeit oder als EU-Bürger) und Vereine wie der CCC, das Netzwerk Recherche, Abgeordnetenwatch, Transparency International, Mehr Demokratie, Foodwatch, Reporter ohne Grenzen, Lobby Controlle, die Deutsche Umwelthilfe, Finanzwende, Pro Asyl, Amnesty International, Misereor, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Campact, die Gewerkschaft für Profis in Redaktion, Medienproduktion und freiem Journalismus (dju) und viele andere Organisationen politische Dinge transparent machen. Letztere dürfen gar keine Anfragen mehr stellen.
Auch können sehr hohe Gebühren anfallen, es soll weitere Ausnahmetatbestände geben und Namen von Behördenmitarbeiter:innen dürfen pauschal geschwärzt werden.
Das birgt ein massives Korruptionsrisiko.
Das schwächt das Vertrauen in die Politik und auch die Demokratie stark.Ich freue mich auf eine Antwort.

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Antwort von CDU

Guten Tag Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin geäußerten Sorgen.

Zunächst möchte ich klarstellen: Es ist nicht das Ziel der Koalition, Transparenz abzubauen oder das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abzuschaffen. Im Gegenteil: Staatliches Handeln muss nachvollziehbar bleiben, denn Transparenz stärkt das Vertrauen in demokratische Institutionen.

Die derzeit diskutierten Änderungen verfolgen nach meinem Verständnis vor allem das Ziel, einen angemessenen Ausgleich zwischen Transparenz, Datenschutz, dem Schutz sensibler Informationen sowie einer funktionsfähigen Verwaltung zu schaffen. Dabei gilt für mich: Der grundsätzliche Zugang zu staatlichen Informationen darf nicht ausgehöhlt werden.

Ihre Hinweise zu möglichen Einschränkungen bei der Antragsberechtigung, zu Gebührenregelungen, zusätzlichen Ausnahmetatbeständen oder pauschalen Schwärzungen von Namen von Beschäftigten nehme ich sehr ernst. Gerade bei solchen Punkten muss sorgfältig geprüft werden, ob sie tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig sind oder ob sie den Informationszugang unangemessen erschweren würden.

Vielen Dank, dass Sie sich mit diesem Anliegen an mich gewandt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Henri Schmidt MdB

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