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Henri Schmidt
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Frage von Katharina T. •

Warum wird der gesetzliche Mutterschutz auf den Elterngeldbezug angerechnet?

Sehr geehrter Herr Schmidt,Der gesetzliche Mutterschutz dient dem Schutz und der Erholung der Mutter nach Schwangerschaft und Geburt. Dennoch wird diese Zeit auf den Elterngeldbezug angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Zeit, die Mütter nach dem Mutterschutz tatsächlich für die Betreuung ihres Kindes mit Elterngeld nutzen können.Mutterschutz und Elterngeld verfolgen unterschiedliche Ziele und sollten daher auch getrennt behandelt werden. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes künftig nicht mehr auf die Bezugsdauer des Elterngeldes angerechnet wird – insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Verkürzung der von Müttern nutzbaren Elterngeldmonate.Freundliche GrüßeKatharina T.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre nachvollziehbare Frage zum Verhältnis von Mutterschutz und Elterngeld.

Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Mutterschutz und Elterngeld haben tatsächlich unterschiedliche Zielrichtungen. Der Mutterschutz dient dem Gesundheitsschutz der Mutter vor und nach der Geburt. Das Elterngeld soll dagegen den Einkommensausfall ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um ihr Kind zu betreuen.

Die derzeitige gesetzliche Systematik sieht vor, dass Mutterschaftsleistungen nach der Geburt auf das Elterngeld der Mutter angerechnet werden. Hintergrund ist, dass während dieser Zeit bereits eine Lohnersatzleistung gezahlt wird. Der Gesetzgeber will damit vermeiden, dass für denselben Zeitraum zwei staatlich geregelte Einkommensersatzleistungen parallel in voller Höhe gezahlt werden. Deshalb gelten Lebensmonate, in denen Mutterschaftsgeld oder vergleichbare Mutterschaftsleistungen bezogen werden, als Basiselterngeldmonate der Mutter.

Gleichwohl verstehe ich Ihren Einwand sehr gut. Aus Sicht vieler Mütter fühlt sich diese Regelung so an, als würde ein Teil der tatsächlich frei planbaren Elterngeldzeit bereits durch die gesetzlich vorgeschriebene Schutzfrist verbraucht. Gerade wenn über Änderungen bei der Aufteilung oder Dauer des Elterngeldbezugs diskutiert wird, muss dieser Punkt sorgfältig mitbedacht werden.

Mir ist wichtig, dass Familienpolitik verlässlich, fair und praktikabel bleibt. Eine mögliche Entkoppelung von Mutterschutz und Elterngeld müsste allerdings umfassend geprüft werden – auch mit Blick auf Finanzierbarkeit, Gleichbehandlung verschiedener Familien- und Erwerbsmodelle sowie die Auswirkungen auf Mütter, Väter, Selbstständige und Alleinerziehende.

Mit freundlichen Grüßen
Henri Schmidt

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