
(...) (§130 Abs. 3 StGB) Ob diese Strafbarkeit auch auf andere Völkermorde, wie den von ihnen genannten Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern durch das Osmanische Reich mit Unterstützung durch das Deutsche Reich, ausgeweitet werden sollte, wird sicherlich Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen in nächster Zeit sein. (...)