Frage von Wilfried M. • 24.02.2024

Antwort von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 24.10.2024
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.