Setzen Sie sich dafür ein, dass Organisationen, die das PAS-Konzept propagieren oder den Gewaltschutz relativieren, künftig nicht mehr als Sachverständige im Bundestag gehört werden?
Sehr geehrter Herr Limburg,
Der Investigativ-Bericht von CORRECTIV (März 2023) enthüllte das "Maskulinisten-Mimikri": Väterrechtsgruppen tarnen sich als besorgte Elternvereine (z.B. "Forum Soziale Inklusion" oder "Väteraufbruch"), vertreten aber oft antifeministische Positionen, die den Gewaltschutz aushöhlen.
Diese Gruppen werden regelmäßig als "Experten" in Anhörungen des Rechtsausschusses oder des Familienausschusses eingeladen und beeinflussen so die Gesetzgebung. Während die Istanbul-Konvention den Schutz von Opfern priorisiert, lobbyieren diese Gruppen für ein zwangsweises Wechselmodell und die Bestrafung von "bindungsintoleranten" Müttern. Es ist ein Skandal, dass Gruppen, die laut Correctiv Frauenhäuser als "rechtsfreie Räume" diffamieren, im Bundestag als Experten gehört werden.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Thema Gewaltschutz im Familienrecht.
Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass der Gewaltschutz, insbesondere von Müttern und Kindern, in familiengerichtlichen Verfahren eine stärkere Rolle spielt als bisher.
Die Theorie der "Eltern-Kind-Entfremdung" ist ein Konzept, das auf das sogenannte Parental Alienation Syndrom (PAS) zurückgreift.
Nach heutigem Stand ist die Eltern-Kind-Entfremdung ein überkommenes und fachwissenschaftlich als widerlegt geltendes Konzept.
Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. November 2023 (1 BvR 1076/23) so erkannt und schreibt weiter:
"Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils oder für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils".
Die Grüne Bundestagsfraktion achtet deshalb auch besonders stark darauf, dass die Personen, die von unserer Bundestagsfraktion als Sachverständige geladen werden, sich klar gegen das PAS und die Eltern-Kind-Entfremdung positionieren.
Die Auswahl der Gäste, die bei den öffentlichen Anhörungen im Bundestag angehört und befragt werden, erfolgt grundsätzlich durch die im Ausschuss vertretenen Fraktionen.
Die Zahl der jeweils zu benennenden Sachverständigen wird in der Regel nach der jeweiligen Fraktionsstärke im Ausschuss bestimmt.
In der Tagesordnung des jeweiligen Ausschusses wird nach deren Benennung veröffentlicht, auf Vorschlag welcher Fraktionen die einzelnen Sachverständigen oder Auskunftspersonen zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen wurden.
Die Fraktionen sind also grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, welche Personen sie für geeignet halten, Auskunft über und Kritik am Gesetzesgegenstand zu geben.
Die spezielle Sachkunde oder das gegenständliche Betroffensein der Sachverständigenperson sollte dabei vorliegen.
Im Wege des demokratischen Diskurses und insbesondere bei den öffentlichen Anhörungen weisen die Grüne Bundestagsfraktion sowie die von ihnen ausgewählten Sachverständigen vehement auf die Unwissenschaftlichkeit des PAS hin.
*Nach den bestehenden Regeln des Bundestages haben wir jedoch keine Möglichkeit, zu verhindern, dass andere Fraktionen Sachverständige benennen, die weiterhin die PAS vertreten.*
Freundliche Grüße
Helge Limburg, MdB

