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Heinrich Langhein
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Frage von Joachim S. •

Frage an Heinrich Langhein von Joachim S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Langhein,

vielen Dank für Ihre bzw. die von Ihnen veranlasste Antwort vom 20.06.
Jedoch finde ich unter den aktuellen und früheren Pressemeldungen auf den Internetseiten der Bürgerschaft keine, die auf die öffentliche Anhörung im Verfassungsausschuss am 16.06. hingewiesen hätte. Wenn die Termininformation auf anderem Wege an die Presse weitergegeben worden ist, bitte ich Sie um Auskunft, an welchem Tag das geschehen ist.

Auch hatte ich Anfang der betreffenden Woche (am 12.06.) die Internetseite der Hamburgischen Bürgerschaft aufgerufen, ohne dass die Tagesordnung für die Sitzung des Verfassungsausschusses am 16.06. einsehbar gewesen wäre oder ein anderer Hinweis auf die Anhörung zu finden gewesen wäre. Selbst wenn sich das in den darauffolgenden Tagen noch geändert haben sollte - wie denken Sie, dass eine öffentliche Anhörung ihre Funktion, den Bürgerinnen und Bürgern das Einbringen sachlicher Auskünfte zum Thema zu ermöglichen, erfüllen kann, wenn sie von Ihnen schon auf diesem formellen Wege nicht wenigstens eine Woche im Voraus angekündigt wird?

Welche Wege nutzen Sie ansonsten, um die inhaltliche Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger, die sich anlässlich des Volksentscheids über das geltende Wahlrecht ja umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt haben, in Ihre Änderungsbestrebungen einzubeziehen?

Mit freundlichen Grüßen
J. Schöfer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schöfer,

Herr Dr. Langhein, MdHB hat mich gebeten, Ihre Email vom 22. Juni 2006 zu beantworten.

Wie ich Ihnen bereits am 20. Juni 2006 mitgeteilt habe, werden die Termine der Sitzungen der Ausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft u. a. an die Medien weitergeleitet und ins Internet gestellt. Diese Vorgehensweise hat der Präsident der Bürgerschaft für die Anhörung zum Wahlrecht am 16. Juni 2006 ausdrücklich bestätigt. Weitere Fragen hierzu mögen Sie bitte an die Bürgerschaftskanzlei richten.

Herr Dr. Langhein nutzt die von Ihnen angesprochene Bürgerkompetenz auf vielfältige Art und Weise - zum Beispiel durch regelmäßige Bürgersprechstunden in seinem zukünftigen Wahlkreis, durch Gespräche mit seinen Studenten, in seiner Kirchengemeinde oder auch mit Abgeordneten und Wählern in Bundesländern, die ein anderes Wahlrecht bereits
praktizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Abgeordnetenbüro Dr. Langhein
RA Roger Zörb