Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 03.01.2024

Sozialleistungen, bei denen im Grundsatz die Einbürgerung nicht möglich ist, sind nur der Bezug von SGB II und SGB XII.

Hakan Demir
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SPD
• 03.01.2024

Zur Umsetzung der noch ausstehenden migrations- und Teilhabe-politischen Vorhaben des Koalitionsvertrags, darunter auch zur weiteren Reform der Niederlassungserlaubnis oder zur Einführung eines Partizipationsgesetzes, gibt es leider noch keine Updates zum Zeitplan. 

Hakan Demir
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SPD
• 02.01.2024

Mit der Staatsangehörigkeitsreform können sowohl Ausländer in Deutschland die deutsche als auch Deutsche im Ausland die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, ohne die jeweils andere zu verlieren. Doppelte. bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden ermöglicht

Hakan Demir
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SPD
• 05.01.2024

Ich sehe die Regelung aber als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.

Hakan Demir
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SPD
• 03.01.2024

Ich stimme Ihnen vor  diesem Hintergrund auch zu, dass es sinnvoll ist - wie im Koalitionsvortrag vorgesehen - die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre abzusenken. 

Hakan Demir
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SPD
• 03.01.2024

Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen.

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