Ich würde Ihnen also empfehlen, sich in dieser Angelegenheit direkt an Ihre Behörde zu wenden und den Willen zur Einbürgerung ohne Niederlegung der bisherigen Staatsangehörigkeit anzuzeigen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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